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Krankenordnung


Die Krankenordnung regelt das Verhalten der Mitglieder im Erkrankungsfall, das Verfahren bei Inanspruchnahme von satzungsmäßigen Leistungen und deren Kontrolle. Sie ist für alle Mitglieder, die Leistungen der KFA in Anspruch nehmen, verbindlich. Den Mitgliedern im Sinne dieser Krankenordnung sind die anspruchsberechtigten Angehörigen (§6 der Satzung) gleichgestellt.