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Kinderbetreuungsgeld


Das Kinderbetreuungsgeld ist eine Familienleistung, die unabhängig von einer früheren Erwerbstätigkeit oder einer Pflichtversicherung gewährt wird.

Der Antrag auf Kinderbetreuungsgeld ist auch von den Mitgliedern und den anspruchsberechtigten Angehörigen der KFA bei einer wohnortzuständigen Gebietskrankenkasse einzubringen.

Hinsichtlich der Krankenversicherung tritt für unsere Mitglieder sowie für die anspruchsberechtigten Angehörigen während des Bezuges des Kinderbetreuungsgeldes keine Änderung ein. Personen, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes bei der KFA anspruchsberechtigt sind, sind auch als Bezieherinnen bzw. Bezieher des Kinderbetreuungsgeldes Mitglieder unserer Anstalt.

Für nähere Information zum Kinderbetreuungsgeld dürfen wir Sie auf die Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit verweisen.