Was sind Pensionsversicherungszeiten und wie können sie erworben werden?
Reguläre Alterspension
Alter
Das Pensionsantrittsalter für die reguläre Alterspension erreichen
- Frauen mit Vollendung des 60. Lebensjahres und
- Männer mit Vollendung des 65. Lebensjahres.
Das Pensionsantrittsalter der Frauen wird ab 2024 schrittweise an das der Männer angeglichen.
- Erhöhtes Antrittsalter für Frauen
- Stichworte:
Das derzeitige Pensionsantrittsalter der Frauen für die Alterspension wird ab 1. Jänner 2024 bis zum Jahr 2033 an jenes der Männer herangeführt. Frauen, die ab 2. Dezember 1963 geboren sind, haben daher bereits ein erhöhtes Antrittsalter für die Alterspension.
ALTERSPENSION ab 1. Jänner 2024
Anhebung des Antrittsalters für Frauen – das Antrittsalter wird stufenweise auf 65 Jahre erhöht Kalenderjahr Antrittsalter von der Erhöhung der Altersgrenze sind die bis zum TT.MM.JJJJ geborenen weiblichen Versicherten betroffen: 2024 60 ½ 01.06.1964 2025 61 01.12.1964 2026 61 ½ 01.06.1965 2027 62 01.12.1965 2028 62 ½ 01.06.1966 2029 63 01.12.1966 2030 63 ½ 01.06.1967 2031 64 01.12.1967 2032 64 ½ 01.06.1968 2033 65 für die ab 02.06.1968 geborenen Versicherten gilt die Vollendung des 65. Lebensjahres
Voraussetzungen
Sie müssen die Mindestversicherungszeit erfüllen. Dafür waren Sie in einer bestimmten Anzahl von Monaten pensionsversichert. Für die Erfüllung der Mindestversicherungszeit können Beitragsmonate oder Versicherungsmonate erforderlich sein.
- Beitragsmonate erwerben Sie durch eine Erwerbstätigkeit oder eine freiwillige Versicherung.
- Versicherungsmonate sind alle Beitragsmonate sowie bestimmte Zeiten, für die Sie selbst keine Beiträge leisten (z.B. Kindererziehungszeiten, Präsenz- und Zivildienstzeiten, Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs).
Sie sind ab dem 1. Jänner 1955 geboren? Dann ist die Mindestversicherungszeit gegeben, wenn
mindestens 180 Versicherungsmonate vorliegen – davon mindestens 84 Monate aus einer Erwerbstätigkeit.
Den Versicherungszeiten aus einer Erwerbstätigkeit sind folgende Zeiten gleichgestellt:
- Selbstversicherung wegen Pflege eines behinderten Kindes
- Selbstversicherung wegen Pflege eines nahen Angehörigen
- begünstigte Pensionsversicherung für Pflegepersonen
- Familienhospizkarenz
- Bezug von aliquotem Pflegekarenzgeld bei Pflegeteilzeit
Sie sind ab dem 1. Jänner 1955 geboren und haben bis zum 31. Dezember 2004 mindestens einen Versicherungsmonat erworben? Dann gelten auch zusätzliche Bestimmungen für die Erfüllung der Mindestversicherungszeit, sofern diese für Sie günstiger sind.
Die Mindestversicherungszeit ist auch erfüllt, wenn
- mindestens 180 Beitragsmonate der Pflichtversicherung (pro Kind auch bis zu 24 Monate des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld) oder freiwillige Versicherung oder
- mindestens 300 Versicherungsmonate oder
- mindestens 180 Versicherungsmonate innerhalb der letzten 360 Kalendermonaten vor dem Stichtag
vorliegen.
Formulare
Alterspension / Vorzeitige Alterspension / Korridorpension / Schwerarbeitspension - Antrag
Alterspension / Vorzeitige Alterspension / Korridorpension / Schwerarbeitspension - Antrag für Bauern
Alterspension / Vorzeitige Alterspension / Korridorpension / Schwerarbeitspension - Antrag für Bauern - Beiblatt
Pension im Überblick - Broschüre
Stichtage und Fristen zu Ihrem Pensionsbeginn finden Sie in unserer Broschüre.