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Reguläre Alterspension

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Alter

Das Pensionsantrittsalter für die reguläre Alterspension erreichen

  • Männer mit Vollendung des 65. Lebensjahres
  • Frauen geboren ab 01.07.1968 mit Vollendung des 65. Lebensjahres
  • Frauen geboren zwischen 01.01.1964 und 30.06.1968 - für sie wird das Pensionsantrittsalter schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben 

Voraussetzungen

Sie müssen die Mindestversicherungszeit erfüllen. Dafür waren Sie in einer bestimmten Anzahl von Monaten pensionsversichert. Für die Erfüllung der Mindestversicherungszeit können Beitragsmonate oder Versicherungsmonate erforderlich sein.

  • Beitragsmonate erwerben Sie durch eine Erwerbstätigkeit oder eine freiwillige Versicherung.  
  • Versicherungsmonate sind alle Beitragsmonate sowie bestimmte Zeiten, für die Sie selbst keine Beiträge leisten (z.B. Kindererziehungszeiten, Präsenz- und Zivildienstzeiten, Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs).

Sie sind ab dem 1. Jänner 1955 geboren? Dann ist die Mindestversicherungszeit gegeben, wenn

mindestens 180 Versicherungsmonate vorliegen – davon mindestens 84 Monate aus einer Erwerbstätigkeit.


Den Versicherungszeiten aus einer Erwerbstätigkeit sind folgende Zeiten gleichgestellt:

  • Selbstversicherung wegen Pflege eines behinderten Kindes
  • Selbstversicherung wegen Pflege eines nahen Angehörigen
  • begünstigte Pensionsversicherung für Pflegepersonen
  • Familienhospizkarenz
  • Bezug von aliquotem Pflegekarenzgeld bei Pflegeteilzeit

Sie sind ab dem 1. Jänner 1955 geboren und haben bis zum 31. Dezember 2004 mindestens einen Versicherungsmonat erworben? Dann gelten auch zusätzliche Bestimmungen für die Erfüllung der Mindestversicherungszeit, sofern diese für Sie günstiger sind.

Die Mindestversicherungszeit ist auch erfüllt, wenn

  • mindestens 180 Beitragsmonate der Pflichtversicherung (pro Kind auch bis zu 24 Monate des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld) oder freiwillige Versicherung oder
  • mindestens 300 Versicherungsmonate oder
  • mindestens 180 Versicherungsmonate innerhalb der letzten 360 Kalendermonaten vor dem Stichtag

vorliegen.



 

Formulare

Alterspension / Vorzeitige Alterspension / Korridorpension / Schwerarbeitspension - Antrag

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Neue Selbständige
PDF (0.3MB)

Alterspension / Vorzeitige Alterspension / Korridorpension / Schwerarbeitspension - Antrag für Bauern

Inhalte relevant für:
Bauern
PDF (0.3MB)

Alterspension / Vorzeitige Alterspension / Korridorpension / Schwerarbeitspension - Antrag für Bauern - Beiblatt

Inhalte relevant für:
Bauern
PDF (0.2MB)