Was sind Pensionsversicherungszeiten und wie können sie erworben werden?
Pensionen im Überblick - Broschüre
Voraussetzungen für eine Korridorpension im Detail finden Sie in unserer Broschüre.
Ein Pensionsantritt ist ab Vollendung des 62. Lebensjahres möglich.
Für Frauen ist die Korridorpension erst ab dem Jahr 2028 relevant. Vorher können Frauen bereits vor Vollendung des 62. Lebensjahres entweder eine Alterspension oder eine vorzeitige Alterspension in Anspruch nehmen.
Im Regierungsprogramm ist angekündigt, dass das Zugangsalter und die Zahl der erforderlichen Versicherungsmonate ab 2026 erhöht werden. Nähere Informationen, wie die Änderungen ablaufen werden, wann sie in Kraft treten sollen oder ob es Übergangsbestimmungen geben wird, liegen derzeit noch nicht vor.
Mehr dazu finden Sie hier: Korridorpensionen - Wichtige Informationen für einen Pensionsantritt ab 2026 (PDF, 162 KB)
Voraussetzungen für eine Korridorpension im Detail finden Sie in unserer Broschüre.
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