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Vertragsstaaten

Wie ist Ihr Krankenschutz bei einem Aufenthalt in einem Vertragsstaat geregelt?

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Bei einem Aufenthalt in der

  • Türkei 

wird die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) nicht akzeptiert. In diesem Land brauchen Sie einen Urlaubskrankenschein (Auslandsbetreuungsschein), den Sie online unter „Urlaubskrankenschein bestellen“ auf der rechten Seite anfordern können. Tauschen Sie den Urlaubskrankenschein der SVS noch vor der Behandlung beim zuständigen Versicherungsträger im Gastland in einen landesüblichen „Krankenschein“ um. Den zuständigen Versicherungsträger im Gastland finden Sie auf der Rückseite des Urlaubskrankenscheines.

 

Bei einem Aufenthalt in den Ländern 

  • Bosnien und Herzegowina
  • Nordmazedonien
  • Montenegro
  • Serbien 

verwenden Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Informieren Sie sich bitte unter „EU / EWR / Schweiz" (Link siehe unten auf dieser Seite).

 

Wichtig für Dialysepatienten: 

Beachten Sie bitte folgende Punkte, damit die Kosten auch von der SVS bezahlt werden können. Klären Sie bereits vor Urlaubsantritt, ob die Dialyseeinrichtung am oder in der Nähe Ihres Urlaubsortes:

  • ein Vertragspartner des örtlich zuständigen Krankenversicherungsträgers ist
  • den nationalen Anspruchsnachweis akzeptiert
  • mit dem vor Ort zuständigen Träger die Kosten verrechnet und
  • zu den von Ihnen gewünschten Terminen auch tatsächlich einen Dialyseplatz zur Verfügung hat

Formular

Urlaubskrankenschein bestellen

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