Beitragsinformationen für Gewerbetreibende

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Gewerbetreibende

Generell gilt für alle in Österreich erwerbstätige Personen, dass sie die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht selbst frei wählen können, sondern diese durch das Gesetz festgelegt sind.

Die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung sind einkommensabhängig.

Das Beitragssystem der selbständig Erwerbstätigen unterscheidet sich bei der Berechnung der Beitragshöhe allerdings deutlich von dem der unselbständig Erwerbstätigen.

Während ein unselbständig Erwerbstätiger meist ein gleichbleibendes und somit vorhersehbares Einkommen hat, weiß der selbständig Erwerbstätige erst nach Ablauf des Kalenderjahres, wie hoch das tatsächliche Einkommen ist.

Daher werden bei selbständig Erwerbstätigen – ähnlich wie bei der Stromabrechnung – die Beiträge in zwei Schritten berechnet.