Versicherte & Voraussetzungen für Gewerbetreibende

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Gewerbetreibende

Sie sind nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) sozialversichert, wenn Sie für die Ausübung Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit einen Gewerbeschein brauchen. Ob das ein einfaches oder ein reglementiertes Gewerbe ist, spielt für die Sozialversicherung keine Rolle. Auch Gesellschaften können über Gewerbeberechtigungen verfügen und somit Mitglieder der Wirtschaftskammer sein. 

Konkret sind Sie also bei der SVS versichert, wenn eine oder mehrere der folgenden Punkte auf Sie zutreffen: 

  • Sie besitzen einen oder mehrere Einzelgewerbescheine.
  • Sie sind Gesellschafter einer OG, die Mitglied der Wirtschaftskammer ist.
  • Sie sind persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) einer KG, die Mitglied der Wirtschaftskammer ist.
  • Sie sind Geschäftsführer UND Gesellschafter einer GmbH bzw. FlexKapG/FlexCo, die Mitglied der Wirtschaftskammer ist.
  • Sie sind aufgrund Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer dieser GmbH bzw. FlexKapG/FlexCo nicht bereits nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) versichert.

Diese soziale Absicherung umfasst die

  • Pensionsversicherung
  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Selbständigenvorsorge 


Pensions- und Krankenversicherung

Die Pensions- und Krankenversicherung ist im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) geregelt.


Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) geregelt. Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Bereich Unfall.


Selbständigenvorsorge

Die Selbständigenvorsorge ist im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) geregelt. Die eingezahlten Beiträge zur Selbständigenvorsorge überweisen wir an die Vorsorgekasse, die Sie ausgewählt haben. Stellen Sie Ihre Tätigkeit ein oder treten Sie Ihre Pension an, erhalten Sie - ähnlich wie die "Abfertigung neu" für Dienstnehmer - eine Leistung ausgezahlt. Die Auszahlung dieser Leistung ist Aufgabe der  ausgewählten Vorsorgekasse.

Bitte beachten Sie: Beziehen Sie bereits eine Eigenpension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung oder einen Ruhegenuss sind Sie von der Selbständigenvorsorge ausgenommen!

Nähere Informationen zur Selbständigenvorsorge finden Sie in unserem Infoblatt. (PDF, 307 KB)

Prinzipiell bedeutet die Anmeldung eines Gewerbescheins automatisch auch immer den Beginn der Pflichtversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich aber von der Pflichtversicherung (teilweise) ausnehmen lassen. 

Hier finden Sie eine Aufzählung der Befreiungen und Ausnahmen.