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Vor Pensionsantritt

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Unser Ziel ist, eine Pensionszuerkennung möglichst schnell und unbürokratisch für Sie durchzuführen.

Dazu empfehlen wir folgende Vorgangsweise vor dem geplanten Pensionsantritt:

  • Zwei bis drei Jahre vorher: Kontrolle der Versicherungszeiten und Überprüfung des Pensionsanspruches
  • Zwei Monate vorher: Einbringung des Pensionsantrags

Kontrolle der Versicherungszeiten

Um feststellen zu können, ob ein Pensionsanspruch besteht und wann dieser realisiert werden kann, müssen die Versicherungszeiten überprüft werden.

Die Zeiten einer Erwerbstätigkeit im Inland sind ab 1972 automatisch gespeichert. Extra nachzuerfassen sind beispielsweise Kindererziehungszeiten, Schulzeiten, Präsenz-/Zivildienstzeiten und Zeiten der Erwerbstätigkeit vor 1972.

Wir empfehlen Ihnen: Stellen Sie bereits vor dem geplanten Pensionsantritt einen Antrag auf "Ergänzung/Erfassung der Versicherungszeiten". Dadurch können allfällige Ungereimtheiten so früh wie möglich abklärt werden.

 

Mit der ID Austria können Sie Ihre Versicherungszeiten jederzeit online abfragen. Sind Sie ab 1955 geboren, haben Sie ein Pensionskonto und können auch dieses jederzeit online abfragen. Das Pensionskonto zeigt den aktuellen Pensionswert an. Ihre künftige Pension und die Entwicklung Ihres Pensionskontos können Sie mit dem Pensionskontorechner abschätzen.

 

Können oder wollen Sie diese Möglichkeit nicht nutzen, senden wir Ihnen auf Wunsch gerne die Informationen zu. Es besteht ebenso die Möglichkeit einer persönlichen Beratung im Rahmen unserer Beratungstage in Ihrer Nähe oder Sie besuchen uns in Ihrer zuständigen Landesstelle.

Berechnung der voraussichtlichen Pensionshöhe

Drei Jahre vor dem frühestmöglichen Pensionsantritt können Sie Ihren Pensionsanspruch überprüfen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass wir zum Berechnungszeitpunkt für Sie zuständig sind.

Wir teilen Ihnen mit, ob und wann Sie in Pension gehen können. Sollten die Voraussetzungen nicht zum gewünschten Zeitpunkt vorliegen, erhalten Sie eine Mitteilung über den frühestmöglichen Pensionsbeginn. Falls möglich, berechnen wir auch Ihre zu erwartende Leistungshöhe.

Überprüfung Erwerbsunfähigkeit

Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre Erwerbstätigkeit nicht mehr ausüben können, besteht die Möglichkeit, eine mögliche Erwerbsunfähigkeit prüfen zu lassen. Mehr Informationen finden Sie beim Themenbereich Erwerbsunfähigkeitspension.

Wir verständigen Sie, sobald das Verfahren abgeschlossen ist. Erfüllen Sie die Anspruchsvoraussetzungen, können Sie die Pension beantragen.

Formulare

Pensionsüberprüfung - Alterspension / Vorzeitige Alterspension / Korridorpension / Schwerarbeitspension

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Gewerbetreibende Neue Selbständige
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Ergänzung der Versicherungszeiten - Antrag

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Gewerbetreibende Neue Selbständige
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Feststellung der Pensionsversicherungszeiten - Antrag

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Bauern
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