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Neue Selbständige & Freiberufler

Inhalte relevant für:
Neue Selbständige

Hier haben wir alle wichtigen Informationen für freiberuflich erwerbstätige Personen zusammengefasst. Sie zählen zu dieser Personengruppe, wenn Sie für die Ausübung Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit keine Gewerbeberechtigung benötigen („Neue Selbständige“), oder eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, die nach dem Sozialversicherungsgesetz der freiberuflich selbständig Erwerbstätigen (FSVG) versicherungspflichtig ist (z.B. Ärzte, Apotheker).

Informieren Sie sich über die Voraussetzungen und den Umfang der Versicherung für freiberuflich Erwerbstätige!