Mit der Betriebshilfe soll für Sie eine Entlastung und eine Absicherung des Heilerfolges bewirkt werden. Der Zuschuss für Betriebshilfe beschränkt sich auf unaufschiebbare Betriebsarbeiten während einer durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit bedingten Arbeitsunfähigkeit.
Die Betriebshilfe als Teilersatz für Ersatzarbeitskräfte ist in der Unfallversicherung gesetzlich nur für den bäuerlichen Bereich vorgesehen.
Für den gewerblichen Bereich kann aber auch aufgrund der Folgen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit eine Betriebshilfeleistung aus der Krankenversicherung bei Zutreffen der dort festgelegten Voraussetzungen gewährt werden.
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