vorläufige Rente - Dauerrente

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Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Wenn die Folgen des Arbeitsunfalles bzw. der Berufskrankheit in den ersten zwei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls nicht endgültig und abschließend beurteilt werden können, wird eine vorläufige Versehrtenrente bzw. vorläufige Betriebsrente gewährt.

 

Diese kann jederzeit herabgesetzt, entzogen bzw. erhöht werden, wenn sich die Verletzungsfolgen wesentlich (z.B. Änderung der Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 10 %) geändert haben.

 

Spätestens mit Ablauf des zweiten Jahres nach dem Arbeitsunfall bzw. dem Eintritt des Versicherungsfalls der Berufskrankheit ist die Rente als Dauerrente festzustellen.

 

Dies bedeutet aber keineswegs, dass diese nun lebenslänglich gebührt. Auch eine Dauerrente kann in Jahresabständen herabgesetzt, erhöht bzw. entzogen werden, wenn sich die Verletzungsfolgen wesentlich geändert haben.