Gesamtrente

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Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Bei mehreren Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten nach dem ASVG bzw. BSVG wird bei Vorliegen zusätzlicher Voraussetzungen spätestens nach zwei Jahren eine Gesamtrente festgestellt. Das bedeutet, dass statt mehreren Renten nur eine Gesamtrente ausbezahlt wird.

Diese berücksichtigt die Minderung der Erwerbsfähigkeit des Versicherten in einer medizinischen Gesamteinschätzung.