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Hinterbliebenenpension

Pension des Verstorbenen bildet die Basis für die Hinterbliebenenleistungen

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Nach dem Tod eines Versicherten sind Sie als Angehöriger durch die Hinterbliebenenleistungen finanziell abgesichert.

Die Höhe der Pension für Ehepartner bzw. eingetragene Partner leitet sich von der (fiktiven) Pension des Verstorbenen ab. Sie beträgt zwischen 0 und 60 % dieser Leistung.

Die Waisenpension wird immer von einer 60%-igen Pension für Ehepartner bzw. eingetragene Partner abgeleitet.


Pension für Ehepartner und eingetragene Partner

Waisenpension