Kontomitteilung

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Sie können sich jederzeit über den aktuellen Stand Ihres Pensionskontos informieren. Mit Ihrer ID Austria können Sie das Pensionskonto online einsehen. Den Online-Einstieg finden Sie unter www.neuespensionskonto.at oder Sie können über svsGO einsteigen. Können oder wollen Sie den Online-Einstieg nicht nutzen, senden wir Ihnen auf Wunsch gerne eine Information über den Stand Ihres Pensionskontos zu.

Die Kontomitteilung ist unverbindlich und enthält für das jeweils vergangene Kalenderjahr:

  • den aktuellen Kontostand (Gesamtgutschrift)
  • die Jahressumme der Beitragsgrundlagen
  • die Teilgutschrift
  • die geleisteten Beiträge

Beitragsgrundlagen im Pensionskonto

Für jede Versicherungszeit wird im Pensionskonto eine Beitragsgrundlage für die Pensionsermittlung gespeichert. 

  • Beitragsgrundlagen erwerben Sie durch die Zahlung von Pensionsversicherungsbeiträgen, z.B. für Zeiten einer Erwerbstätigkeit oder einer freiwilligen Versicherung.
  • Beitragsgrundlagen erhalten Sie auch für bestimmte Zeiten, für die Sie selbst keine Beiträge zur Pensionsversicherung leisten, z.B. Kindererziehungszeiten, Präsenz- und Zivildienstzeiten, Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs.
  • Auch für Versicherungszeiten aufgrund einer freiwilligen Versicherung werden dem Pensionskonto Beitragsgrundlagen gutgeschrieben. Die Höhe der Beitragsgrundlage hängt von der Art der freiwilligen Versicherung ab.

Aktueller Kontostand

Alle Beitragsgrundlagen eines Kalenderjahres werden zusammengezählt (= Jahressumme der Beitragsgrundlagen). Die Summe wird mit dem Kontoprozentsatz multipliziert. Der Kontoprozentsatz beträgt 1,78 % und ist gesetzlich festgelegt. Das Ergebnis aus Jahressumme der Beitragsgrundlagen mal Kontoprozentsatz wird dem Pensionskonto gutgeschrieben (= Teilgutschrift).

Um Geldwertänderungen auszugleichen, werden die Gutschriften vergangener Kalenderjahre aufgewertet und mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres zusammengezählt. Das Ergebnis ist die Gesamtgutschrift.

Die Gesamtgutschrift, geteilt durch 14, ergibt den aktuellen Pensionswert zum Regelpensionsalter, wenn keine weiteren Versicherungszeiten erworben werden. Abschläge (bei vorzeitigem Pensionsantritt) und Zuschläge (bei späterem Pensionsantritt) sind im Pensionskonto nicht ersichtlich. Für die Berechnung krankheitsbedingter Pensionen gelten Sonderbestimmungen.

In Summe werden Beitragsgrundlagen maximal bis zur Jahreshöchstbeitragsgrundlage (EUR 84.840,00 Wert 2024) im Pensionskonto berücksichtigt. Beiträge darüber werden rückerstattet. 

Beispiel: Beitragsgrundlagen 2018

Pension-Kontomitteilung-Kontostand.jpg








Aufwertung der Gesamtgutschrift des Vorjahres
4.212,11 € x 1,020 = 4.296,35 €

Summe der Beitragsgrundlagen x Kontoprozentsatz = Teilgutschrift
45.913,49 € x 1,78 % = 817,26 €

Aufgewertete Gesamtgutschrift des Vorjahres + Teilgutschrift = Gesamtgutschrift des aktuellen Jahres
4.296,35 € + 817,26 € = 5.113,61 €


Das Pensionskonto zeigt somit den aktuellen Pensionswert an. Ihre künftige Pension und die Entwicklung Ihres Pensionskontos können Sie hingegen mit dem Pensionskontorechner abschätzen.