Pensionsantrag

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Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Für eine Pension in Österreich oder im Ausland müssen Sie einen Antrag stellen. Haben Sie auch ausländische Versicherungszeiten, weisen Sie in Österreich beim Antrag auf Pension darauf hin. Es ist nicht notwendig, im Ausland einen eigenen Antrag zu stellen. Die SVS nimmt mit dem Versicherungsträger im Vertragsstaat Kontakt auf und leitet Ihren Antrag weiter.

Bei einem Antrag auf Pension im Ausland, verweisen Sie einfach auf Ihre österreichischen Zeiten. Die SVS wird dann automatisch vom ausländischen Träger informiert. 

Damit Ihr Antrag rasch erledigt werden kann, benötigen wir genaue Angaben über Ihre Versicherungszeiten. Informieren Sie sich bereits frühzeitig, welche Voraussetzungen Sie für Ihren Pensionsantritt – wie z.B. Pensionsalter oder die Anspruchsvoraussetzungen in Österreich und im Ausland – erfüllen müssen.   

Auskünfte zu Ihrem Pensionsanspruch erhalten Sie auch direkt beim ausländischen Pensionsversicherungsträger. Die wichtigsten Kontaktadressen finden Sie unter EU/EWR-Staaten und Partner.