Endgültige Berechnung der Beiträge ab dem vierten Jahr

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Gewerbetreibende Neue Selbständige

Sobald der Einkommensteuerbescheid eines Beitragsjahres bei uns eingelangt ist, führen wir die endgültige Berechnung Ihrer Beiträge zur Pensions- und Krankenversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) oder Ihrer Beiträge zur Pensionsversicherung nach dem Sozialversicherungsgesetz für freiberuflich selbständig Erwerbstätige (FSVG) durch.