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Pflege zu Hause

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Die medizinische Hauskrankenpflege wird ausschließlich von diplomiertem Pflegepersonal auf ärztliche Anordnung erbracht und umfasst nur medizinische Leistungen (z.B. Verabreichung von Injektionen, Sondenernährung, Wundversorgung). Die medizinische Hauskrankenpflege ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Das Ziel dieser Leistung ist es, einen Spitalsaufenthalt zu kürzen oder zu vermeiden.

Eine allfällige Grundpflege (Haut-, Haar- und Zahnpflege der Patienten etc.) sowie die hauswirtschaftliche Versorgung fällt nicht unter die medizinische Hauskrankenpflege. Mobile und ambulante soziale Dienste bieten wichtige Unterstützung, um die Pflege im gewohnten und familiären Umfeld zu erleichtern. Diese Angebote unterstützen die Betreuung der pflegebedürftigen Person in ihrer häuslichen Umgebung und entlasten bei Bedarf die Pflegepersonen. Zu den mobilen und ambulanten Betreuungs- und Pflegediensten zählen beispielsweise Heimhilfe, Hauskrankenpflege oder „Essen auf Rädern".

Für Auskünfte über Pflege- und soziale Dienste vor Ort wenden Sie sich an Ihr Gemeindeamt, die zuständige Bezirkshauptmannschaft (Sozialabteilung) bzw. an den Magistrat. In Wien ist der Fonds Soziales Wien Ihr Ansprechpartner.

 

Förderung bei 24-Stundenpflege

Ein Fördermodell des Sozialministeriums ermöglicht finanzielle Unterstützung, wenn Pflegegeld zumindest der Stufe drei bezogen wird, eine 24-Stundenbetreuung der pflegebedürftigen Person erforderlich ist und diese Betreuung den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes entspricht.

Information des Sozialministeriums über 24 Stunden Betreuung zu Hause