Zahlungsverzug für Bauern

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Bezahlen Sie Ihre Beiträge nicht innerhalb von zwei Wochen, müssen wir Sie mahnen. Bleibt auch die Mahnung erfolglos, schreiben wir einen Beitragszuschlag von 5 Prozent des eingemahnten Beitrages vor. Werden die Beiträge dann noch immer nicht bezahlt, müssen wir diese samt Zuschlag und Nebengebühren durch gerichtliche Exekution hereinbringen.

Diese Maßnahmen sind mit Gebühren verbunden, die Sie verhindern können.

In begründeten Ausnahmefällen kann dem Versicherten aber Ratenzahlung oder Stundung gewährt werden.

Beitragsschulden verursachen nicht nur Unannehmlichkeiten, sondern auch erhebliche Mehrkosten . Überdies kann die verspätete Beitragsentrichtung in der Pensionsversicherung Nachteile bringen, wenn man einmal Leistungen beansprucht.

Wer einen Einziehungs- bzw. Abbuchungsauftrag bei einem Geldinstitut hat, braucht sich um die rechtzeitige Beitragszahlung nicht sorgen.


Bitte beachten Sie: Aufgrund der zwingenden Gesetzeslage können wir auf Sozialversicherungsbeiträge nicht verzichten.

Zahlungsvereinbarung für BSVG-Versicherte (Ratenansuchen)

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