Höherversicherung Unfall

Höherversicherung in der Unfallversicherung

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Neue Selbständige

Wenn Sie aufgrund Ihrer selbständigen Tätigkeit unfallversichert sind, haben Sie bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit Anspruch auf Sach- und Geldleistungen.

Die jährliche Bemessungsgrundlage für die Geldleistungen beträgt EUR 24.994,50. Durch die Höherversicherung in der Unfallversicherung kann diese – gegen Bezahlung eines zusätzlichen Beitrags – erhöht werden, wodurch man bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten in den Genuss höherer Geldleistungen kommt. 

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