Höherversicherung Pension

Höherversicherung in der Pensionsversicherung

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Durch die Höherversicherung in der Pensionsversicherung kann eine höhere Pension (besonderer Steigerungsbetrag) erworben werden. Eine Höherversicherung nach dem BSVG, GSVG oder FSVG kann nur zu einer in der Pensionsversicherung bereits bestehenden Pflicht- oder Weiterversicherung eingegangen werden.
Während eines Kalenderjahres ist eine Höherversicherung nur in einer Pensionsversicherung möglich (bei Mehrfachversicherung).


Gewerbetreibende, Neue Selbständige, Freiberufler

Zahlungen zur Höherversicherung sind jederzeit ohne Antrag möglich.

Bitte verwenden Sie für Einzahlungen zur Höherversicherung in der Pensionsversicherung nach dem GSVG oder FSVG das folgende Bawag PSK-Konto: 

IBAN AT78 6000 0000 0768 9974 
BIC BAWAATWW

Versehen Sie Ihre Einzahlung bitte mit dem Zahlungsvermerk „Nur für Höherversicherung" und geben Sie zusätzlich als Verwendungszweck Ihre Versicherungsnummer an. Brauchen Sie dafür Zahlungsanweisungen, schicken wir Ihnen gerne welche zu. Bei Onlineüberweisungen geben Sie bitte als Zahlungsreferenz Ihre Versicherungsnummer an.

Verwenden Sie diese Bankverbindung bitte ausschließlich für Zahlungen zur Höherversicherung (GSVG/FSVG) und keinesfalls für die Überweisung Ihrer laufenden Beiträge.


Bauern

Stellen Sie vor einer erstmaligen Überweisung bitte einen Antrag (PDF, 120 KB). Dadurch kann die SVS die Berechtigung zur Höherversicherung prüfen, die Daten erfassen/ergänzen und die erforderlichen Angaben für die Überweisung übermitteln. Das Vorhandensein eines formellen Antrages könnte unter Umständen auch steuerrechtlich relevant sein.

Einzahlungen zur Höherversicherung in der Pensionsversicherung nach dem BSVG sind an folgende Bankverbindung zu leisten:

IBAN AT31 3100 0000 0010 5114

BIC RZBAATWW

Verwendungszweck: Hier sendet Ihnen die SVS nach erfolgter erstmaliger Antragstellung den benötigten verschlüsselten Verwendungszweck zu.


Wechseln Sie in das Pensionssystem des Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) oder Bauern Sozialversicherungsgesetz (BSVG) bleiben Ihre Zahlungen erhalten und können dort fortgesetzt werden.

Im Jahr 2024 können Sie Beiträge zur Höherversicherung bis zu einer jährlichen Höchstgrenze von EUR 12.120,00 einzahlen. Innerhalb des Kalenderjahres können Sie den Zahlungszeitpunkt und die Höhe der Beiträge bis zur Höchstgrenze frei wählen. Auch monatliche und quartalsmäßige Zahlungen sind möglich.


Die eingezahlten Höherversicherungsbeiträge führen bei Pensionsbeginn zu höheren Leistungen, dem besonderen Steigerungsbetrag.

Detailinformationen zur Höherversicherung in der GSVG-/FSVG-Pensionsversicherung und zum besonderen Steigerungsbetrag finden Sie auf unserem Infoblatt (PDF, 271 KB)

Detailinformationen zur Höherversicherung in der BSVG-Pensionsversicherung und zum besonderen Steigerungsbetrag finden Sie in folgendem Infoblatt (PDF, 2 MB).

Höherversicherung in der Pensionsversicherung für Bauern

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Bauern
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