Erwerbstätigkeit im Ausland

Erwerbstätigkeit im Ausland

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Die Welt wächst immer weiter zusammen. Gerade innerhalb der Mitgliedstaaten der europäischen Union (EU) wird der Austausch von Arbeitskräften immer häufiger. Um diese Möglichkeit für die EU-Staatsbürger zu garantieren, finden sich die Grundfreiheiten Arbeitnehmerfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit in den Verträgen der Union wieder. Nachdem sich für die Menschen, die in einem anderen Land arbeiten, viele Fragen – insbesondere auch im Hinblick auf Ihre Sozialversicherung – ergeben, war es wichtig, dafür zu sorgen, dass der soziale Schutz auch über die Grenzen Österreichs hinaus gewährleistet wird. Nachteile, die etwa durch Erwerbstätigkeiten in verschiedenen Staaten mit unterschiedlichen Sozialversicherungssystemen entstehen können, werden damit auf ein Minimum reduziert.

Österreich hat dies nicht nur innerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), sondern auch durch den Abschluss von Sozialversicherungsabkommen mit 18 weiteren Staaten erreicht. Derzeit genießen Sie diesen sozialen Schutz in 48 Ländern. Welche das sind, können Sie in den weiteren Artikeln des Kapitels Erwerbstätigkeit im Ausland nachlesen. Diese Verträge bezwecken nicht, dass nationale Systeme eines einzelnen Staates den Systemen anderer Staaten angepasst werden (Harmonisierung), sondern es geht vielmehr um ein wirksames Zusammenspiel der meist unterschiedlichen Regelungen (Koordinierung).

Die folgenden Seiten informieren Sie über den Bereich der Erwerbstätigkeit im Ausland. Sie finden Erläuterungen zu Themen wie mehrfache Selbständigkeit, Vertragsstaaten außerhalb der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie Regelungen in sonstigen Staaten.