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Bewilligungen

Sie wollen uns eine CT- bzw. MRT-Überweisung oder einen sonstigen Antrag zur Bewilligung übermitteln? Nutzen Sie hierfür unser digitales Service oder wenden Sie sich an Ihre SVS-Landesstelle.

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Für eine Computertomographie (CT)- bzw. eine Magnetresonanztomographie (MRT)-Untersuchung sowie für Rehabilitations- oder Kuraufenthalte benötigen Sie eine Zuweisung bzw. einen Antrag. Ihr behandelnder Haus- bzw. Facharzt stellt Ihnen diese aus.


Unten finden Sie eine Liste mit Vertragspartnern aller CT- und MRT-Institute und Spitäler. 


Mit dem elektronischen Kommunikationsservices (eKOS) können Zuweisungen zu Vertragsärzten oder zu bestimmten Untersuchungen elektronisch erfolgen. Da die Einholung einer allfälligen Bewilligung bei der SVS automatisch erfolgt, müssen Sie oder Ihr behandelnder Arzt sich nicht mehr um die Einholung der Bewilligung kümmern. Dieses Service funktioniert derzeit bei folgenden Leistungen:

  • Computertomographie (CT)
  • Magnetresonanztomographie (MR)
  • Nuklearmedizinische Untersuchungen (NUK)
  • Knochendichtemessung (KDM)
  • Klinisch-Psychologische Diagnostik (KPD) 

Für folgende andere bewilligungspflichtige Leistungen nutzen Sie bitte das Service „Verordnung zur Bewilligung einreichen":

  • Geplante Behandlung: Dialyse, Hauskrankenpflege, Operationen, geplante Auslandsuntersuchung oder -behandlung, sonstige ärztliche Bewilligungen
  • Heilnahrung
  • Therapie: Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Psychotherapie, Heilmassage, klinisch-psychologische Behandlung
  • Transport
  • Heilbehelf oder Hilfsmittel: z.B.: Blutzuckerartikel, Gehhilfen, Hörgeräte, Sehbehelfe, Orthesen, Bandagen, Prothesen, Orthopädische Schuhe, Einlagen, Wundversorgung, Verbände