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Ambulanzen & Spitäler

Hier erfahren Sie mehr über das Thema Spital. Dieses kann als Ambulanz (etwa in Notfällen zur Unzeit) bzw. als längerer Aufenthalt benötigt werden. Zudem gibt es das Thema Sonderklasse sowie die Kostenanteile.

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Ambulanz

Die Krankenhausambulanzen stehen hauptsächlich für medizinische Notfälle (z.B. nach Unfällen) und für die Nachbehandlung nach stationären Aufenthalten bereit.

Kosten:

Gewerbetreibenden, Neuen Selbständigen und bäuerlichen Versicherten steht die Behandlung in Ambulanzen öffentlicher Spitäler als Sachleistung zur Verfügung. Der Selbstbehalt beträgt EUR 24,98 (Wert 2024) pro Quartal und Krankenhaus.

Der Kostenanteil wird von der SVS vierteljährlich im Nachhinein vorgeschrieben.

Spital

Anstaltspflege ist zu gewähren, wenn es der Gesundheitszustand erfordert und eine Krankenbehandlung zu Hause nicht mehr ausreicht. In bestimmten Fällen ist eine Anstaltspflege jedenfalls vorgesehen, wenn u.a.

  • die häusliche Pflege keine entsprechende Behandlung sichert;
  • eine fortgesetzte Beobachtung des Krankheitszustandes notwendig ist;
  • es sich um eine ansteckende Krankheit handelt, die eine Anstaltspflege erfordert.

Der Normalfall ist der Aufenthalt in der allgemeinen Gebührenklasse eines Krankenhauses, das über Landesfonds finanziert wird. Grundsätzlich müssen Sie nur bei der Aufnahme bekanntgeben, dass Sie bei der SVS versichert sind. Hilfreich ist es, wenn Sie Ihre e-card vorlegen können. Das Krankenhaus wird sich dann mit uns in Verbindung setzen.

Die Anstaltspflege wird solange bezahlt, solange es die Krankheit notwendig macht. Auf eigenen Wunsch kann eine höhere Klasse gewählt werden, die Mehrkosten sind jedoch vom Patienten selbst zu tragen.

Zu beachten ist weiters, dass die SVS in Fällen von Spitalsaufenthalten, wo es nicht mehr um Krankenbehandlung, sondern nur mehr um Pflege geht, keine Kosten übernehmen kann. Man spricht hier vom Begriff der „Asylierung“. In solchen Fällen ist die Übernahme in häusliche Pflege oder die Aufnahme in ein Pflegeheim angezeigt. Nähere Informationen haben Pflegeorganisationen, das Land oder auch die Krankenanstalten.

Medizinische Hauskrankenpflege

Die medizinische Hauskrankenpflege bietet die Möglichkeit, den Patienten anstatt im Spital in seiner häuslichen Umgebung zu versorgen. Medizinische Hauskrankenpflege können Sie über ärztliche Anordnung beanspruchen. Sie darf nur durch diplomierte Krankenpfleger erbracht werden, umfasst ausschließlich medizinische Leistungen und „qualifizierte“ Pflegeleistungen wie Injektionen, Sondenernährung, Wundversorgung etc.