SVS-Selbstverwaltung

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Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Das geschäftsführende Organ der SVS ist der Verwaltungsrat, an dessen Spitze steht der SVS-Obmann. 

Obmann

SVS-Obmann Peter Lehner / Fotocredit: SVS/Starmayr


 Peter Lehner






Obmann-Stellvertreterin

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ÖKR Theresia Meier

Der Obmann und sein Stellvertreter werden von den Mitgliedern des Verwaltungsrates aus deren Mitte gewählt.

Die SVS wird in Selbstverwaltung geführt – d.h., dass Vertreter der Versicherten selbst die Verwaltung des Sozialversicherungsträgers durchführen. Die Versichertenvertreter der Gewerbetreibenden, Bauern und Neuen Selbständigen werden von den Wirtschaftskammern und den Landwirtschaftskammern in die SVS-Verwaltungskörper entsandt.

Die Verwaltungskörper nehmen ihre Aufgaben nach den gesetzlichen Vorgaben wahr. Sie unterliegen dabei der Aufsicht des Sozialministeriums. Die SVS-Verwaltungsgremien sind der Verwaltungsrat, die Hauptversammlung und die Landesstellenausschüsse.

Verwaltungsrat

Das geschäftsführende Organ der SVS ist der Verwaltungsrat. Er besteht aus zehn Mitgliedern, an seiner Spitze steht der Obmann der SVS

Mitglieder des Verwaltungrates (PDF, 91 KB)

Hauptversammlung

Die Hauptversammlung beschließt die Satzung und die Krankenordnung sowie das Budget der SVS. Sie setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Verwaltungsrates, den Vorsitzenden der Landesstellenausschüsse, weiteren Versichertenvertretern sowie Senioren- und Behindertenvertretern.

Mitglieder der Hauptversammlung (PDF, 111 KB)

Landesstellenausschüsse

Die Landesstellenausschüsse entscheiden über bestimmte Leistungen für die Versicherten in der jeweiligen Region. Diese Ausschüsse setzen sich in den vier Bundesländern mit den meisten SVS-Versicherten aus sechs, in den anderen Bundesländern aus drei Versichertenvertretern zusammen.

Mitglieder der Landesstellenausschüsse (PDF, 117 KB)