Rechtsgrundlagen

Gesetze - Satzung - Krankenordnung - Richtlinien

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Die SVS führt die Sozialversicherung ihrer Versicherten nach den gültigen Sozialversicherungsgesetzen und Durchführungsvorschriften.


Gesetze

Die wichtigsten Gesetzesgrundlagen für die Sozialversicherung der Gewerbetreibenden, Bauern und Neuen Selbständigen sind:

  • das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (GSVG)
    Dieses Gesetz regelt die Kranken- und Pensionsversicherung für alle in Österreich selbständig Erwerbstätigen (mit Ausnahme der Bauern), sowie die Krankenversicherung der Pensionisten (ebenfalls mit Ausnahme der Bauern).
  • das Bauernsozialversicherungsgesetz (BSVG)
    Dieses Gesetz regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung für alle in Österreich in der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen und ihrer mittätigen Angehörigen, sowie die Krankenversicherung der Bauern-Pensionisten.
  • das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger (FSVG)
    Dieses Gesetz gilt für Ärzte, Apotheker und Patentanwälte.
  • das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
    Dieses Gesetz regelt die Unfallversicherung für alle in Österreich selbständig Erwerbstätigen (mit Ausnahme der Bauern). Für Bauern regelt das ASVG nur Leistungen bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, die vor dem 1.1.1999 eingetreten sind.
  • das Allgemeine Pensionsgesetz (APG)
    Dieses Gesetz regelt die Pensionsansprüche für alle in Österreich pensionsversicherten Personen, die ab 1.1.1955 geboren sind.
  • das Bundespflegegeldgesetz (BPGG)
    Dieses Gesetz regelt das Pflegegeld für pflegebedürftige Personen in Österreich.
  • das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz (SVSG)
    Dieses Gesetz regelt die Organisation der mit 1.1.2020 neu geschaffenen Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)


Alle genannten Gesetze sind im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) und in der Sozialrechtsdokumentation (SozDok) online abrufbar.



Satzung

Die Satzung ist eine Rechtsgrundlage, die die Sozialversicherungsgesetze ergänzt. Hier kann die SVS gewisse Bereiche nach gesetzlichen Vorgaben selbst regeln.


Die Satzung der SVS enthält zum Beispiel Bestimmungen über

  • die Höhe von Kostenanteilen für die Versicherten bei bestimmten Leistungen der Krankenversicherung,
  • die Höhe von Zuzahlungen der SVS, beispielsweise beim Zahnersatz,
  • die Beitragszahlung für Versichertengruppen in der Unfallversicherung,
  • freiwillige Versicherungsleistungen und Versicherungsmöglichkeiten oder
  • organisatorische Aufgaben der SVS.


Die Satzung und deren Änderungen werden von der Hauptversammlung der SVS beschlossen und in den Amtlichen Verlautbarungen veröffentlicht. Hier finden Sie die Gesamtfassung der SVS-Satzung und Änderungen.



Krankenordnung

Die SVS ist verpflichtet, eine Krankenordnung zu beschließen. Die Krankenordnung beinhaltet Regelungen über den Zugang und die Inanspruchnahme von Leistungen der Krankenversicherung.


Die Krankenordnung regelt beispielsweise:

  • wie Vertragsärzte und Vertragseinrichtungen (z. B. Ambulatorien) in Anspruch genommen werden können,
  • für welche Behandlungsstellen eine ärztliche Zuweisung gebraucht wird,
  • was bei Einreichungen von Privatrechnungen beachtet werden soll,
  • welche Leistungen einer Bewilligungspflicht unterliegen,
  • was bei Anträgen auf Zahnersatz und Kieferregulierungen zu beachten ist,
  • wie man bei bewilligungspflichtigen Heilmitteln vorgeht oder
  • welche Unterlagen für Leistungen im Falle der Mutterschaft vorzulegen sind.


Die Krankenordnung und deren Änderungen werden von der Hauptversammlung der SVS beschlossen und in den Amtlichen Verlautbarungen veröffentlicht. Hier finden Sie die Gesamtfassung der SVS-Krankenordnung und Änderungen.



SVS-Richtlinien

In bestimmten Leistungsangelegenheiten hat die SVS Richtlinien zu erlassen.



Rechtsinformationssysteme

Sozialrechtsdokumentation

Die Sozialrechtsdokumentation (SozDok) enthält Übersichten und Texte zu Rechtsvorschriften, unabhängig davon, ob es sich um Europarecht, österreichische (Bundes- und Landes-)Gesetze, Verordnungen oder andere Durchführungsvorschriften handelt sowie Entscheidungen, Erlässe, Hinweise auf Gesetzesmaterialien, Protokolle und Hilfslisten.


Rechtsinformationssystem des Bundes

Dem Rechtsinformationssystem (RIS) der Republik Österreich können Sie weitere Informationen zur österreichischen Rechtsordnung entnehmen.


Parlament aktiv

Im Informationssystem des Parlaments finden Sie zusätzliche Gesetzesmaterialien (Erläuterungen, Berichte, Sitzungsprotokolle).


Amtliche Verlautbarungen

Kundmachungen von Durchführungsvorschriften der Sozialversicherungsträger und des Dachverbandes sind als Amtliche Verlautbarungen im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) kundgemacht.