Heilverfahren (Kur)

Die SVS bietet Ihnen zur Erhaltung Ihrer Gesundheit Heilverfahren an, welche im Sprachgebrauch oft als Kuren bezeichnet werden.

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Das Ziel eines Heilverfahrens ist es, Ihre Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Die SVS kann Versicherten und Pensionsbeziehern Heilverfahren gewähren. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung der SVS und es besteht kein Rechtsanspruch darauf.

Grundsätzlich können Sie – eine medizinische Notwendigkeit vorausgesetzt – bis zu zwei Heilverfahren innerhalb von fünf Jahren in Anspruch nehmen.

 

Antrag

Der Antrag muss vom Hausarzt, Facharzt oder vom Spitalsarzt gestellt werden und vom Versicherten unterfertigt werden. Bei einem Antrag auf Heilverfahren muss die medizinische Notwendigkeit durch den behandelnden Arzt begründet werden. Schließen Sie dem ausgefüllten Antrag maßgebliche ärztliche Befunde bei um Verzögerungen in der Bearbeitung durch die Anforderung medizinischer Unterlagen zu vermeiden.

Die notwendigen Formulare dazu liegen in den Ordinationen und Krankenhäusern auf und finden Sie auch unten auf dieser Seite.


Vor Antritt eines Aufenthaltes ist jedenfalls die Entscheidung der SVS über den eingebrachten Antrag abzuwarten. Eine nachträgliche Kostenübernahme ist nicht möglich.

 

Selbstbehalt

Für ein Heilverfahren müssen Sie je nach Einkommenshöhe bzw. Einheitswert eine tägliche Zuzahlung von EUR 9,70EUR 16,62 oder EUR 23,56 leisten. Bei sozialer Schutzbedürftigkeit können Sie von der Zuzahlung befreit werden.


Kur als Geldleistung für Gewerbetreibende und Neue Selbständige

Wird die Kur nicht als Sachleistung in Anspruch genommen, wird ein Kurkostenzuschuss geleistet. Mit diesem Zuschuss sind alle mit dem Aufenthalt verbundenen Kosten wie Unterkunft, Verpflegung, Kurmittel, ärztliche Betreuung und Reisekosten abgegolten.

Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Tag EUR 14,53 wobei bei Aufenthalten in ausländischen Kurorten der Zuschuss mit EUR 145,35 begrenzt ist. Ein Kurkostenzuschuss ist nur dann möglich, wenn der Aufenthalt zwischen 14 und 28 Tagen, bei Auslandskuren mindestens zehn Tage dauert.

Formulare

Antrag auf Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige
PDF (0.1MB)

Antrag auf Anschlussheilverfahren/Rehabilitation nach Unfall

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige
PDF (0.1MB)