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Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Medieninhaber und Betreiber

Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen

Wiedner Hauptstraße 84-86

1051 Wien

Tel.: 050 808 808

UID-Nr.: ATU74620109

Kontaktmöglichkeiten



Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen ist für ganz Österreich Träger der Kranken- und Pensionsversicherung nach dem GSVG, der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung nach dem BSVG und FSVG sowie der Unfallversicherung nach § 28 Z 2 ASVG. Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen wird durch den Verwaltungsrat vertreten (§§ 16, 26 SVSG) – siehe dazu SVS-Selbstverwaltung

Die Kontaktdaten der SVS-Landesstellen und Kundendienststellen in allen Bundesländern finden Sie hier.



Aufsichtsbehörde

Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) unterliegt der Aufsicht des Bundes. Für die SVS ist die unmittelbare als auch oberste Aufsichtsbehörde das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.



Nutzungsbestimmungen und Haftung

Die SVS betreibt diese Webseite zur Verbesserung der Information über ihre Aufgabenbereiche und Serviceleistungen. Gleiche grundlegende Richtung wird mit anderen Medien der SVS verfolgt. Unser Bestreben ist es, aktuelle, genaue und umfassende Informationen zu den die SVS betreffenden Aufgaben- und Rechtsgebieten bereitzustellen. Die Informationen werden nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig erstellt und bearbeitet. Trotz gewissenhafter Recherche und Aufbereitung sind aber Fehler, nicht immer auf den Letztstand aktualisierte Informationen bzw. Ungereimtheiten nicht gänzlich auszuschließen.

 

Sämtliche auf den SVS-Internetseiten zur Verfügung gestellten Informationen und Erklärungen sind deshalb unverbindlich. Die SVS übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen, insbesondere werden keinerlei Garantien, Zusicherungen oder sonstige Rechtsansprüche begründet.

 

Wir sind für jeden Hinweis und jede Anregung dankbar, die mithelfen die SVS-Webseite zu verbessern. Inhaltliche Fehler werden bei Bekanntwerden natürlich unverzüglich korrigiert.

 

Eine Haftung der SVS, der Mitarbeiter oder eines sonst an der Erstellung der Inhalte Beteiligten ist ausgeschlossen. Die SVS kann auch keine Gewährleistung dafür übernehmen, dass SVS-Internetseiten durch Störungen – aufgrund technischer oder anderweitiger Probleme – beeinträchtigt werden. Es wird insbesondere keine inhaltliche oder rechtliche Verantwortung übernommen für Informationsanbieter, auf die aus Texten bzw. Linkverzeichnissen der SVS-Website via Hyperlinks verwiesen wird. Diese Links sollen dem Benutzer das Auffinden weiterführender Informationen erleichtern. Die SVS hat auf Websites, die mithilfe von Links erreicht werden, jedoch keinen Einfluss und ist daher auch für deren Inhalt nicht verantwortlich bzw. kann dafür nicht verantwortlich gemacht werden.



Gerichtsstand

Auf Rechtsstreitigkeiten, die aus der Nutzung der SVS-Internetseiten entstehen, ist österreichisches Recht anzuwenden. Gerichtsstand ist Wien.



Urheberrecht – Werkfreiheit

Die auf der SVS-Website dokumentierten Inhalte (Texte, Bilder) sind "freie Werke" im Sinn des § 7 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz.

 

Die Inhalte der SVS-Website dürfen im hier genannten Rahmen bis auf Widerruf weiterverwendet werden, um Quellenangabe wird jedoch ersucht. Dieses Recht umfasst jedoch keinesfalls zusätzliche Tätigkeiten für sonstige, insbesondere gewerbliche Zwecke. Solche Tätigkeiten wären gesondert nach jeweiligem Übereinkommen zu entgelten.

 

Die Benützer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass einige wenige Teile der dokumentierten Inhalte durch ein zusätzliches Recht an geistigem Eigentum, insbesondere ein Urheberrecht, geschützt sein können (z. B. Zitierungen von geschützten Werken in Entscheidungstexten oder parlamentarischen Diskussionsbeiträgen, Bildrechte). Diese Rechte wären für weitere Nutzung den jeweilig Berechtigten gesondert abzugelten.

 

Weiters ist – wie in jeder Darstellung – damit zu rechnen, dass Texte durch Veränderungen (Novellen, Druckfehlerberichtigungen, Ausbessern von Tippfehlern, technische Änderungen) umgestaltet werden können. Aus der Wiedergabe eines Textes zu einem konkreten Tag darf daher nicht jedenfalls auf ein dauerndes Weiterbestehen der dadurch ausgewiesenen Rechtslage geschlossen werden.



Allgemeiner Hinweis

Damit Texte leichter lesbar bleiben, verzichten wir auf eine Unterscheidung des weiblichen und männlichen Geschlechts, wie z.B. Unternehmer/innen. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung geschlechtsneutral. Soweit in den Texten nur Ehe bzw. Ehepartner angeführt sind, beziehen sich die Inhalte im Wesentlichen auch auf eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften bzw. eingetragene gleichgeschlechtliche Partner.


Barrierefreiheit

Für die österreichische Sozialversicherung ist Barrierefreiheit im Internet ein wichtiges Thema hinsichtlich der Darstellung von Inhalten auf den Online-Portalen. Die österreichische Sozialversicherung orientiert sich bei ihren Internet-Auftritten an den internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines 2.0 (WCAG 2.0), welche durch das World Wide Web Consortium (W3C) definiert werden.

 

Trotz unseres größten Bemühens ist ein absolut barrierefreier Zugang leider nicht immer möglich. Bitte lassen Sie uns unter https://www.sozialversicherung.at/support wissen, wenn Sie gewünschte Inhalte in einer für Sie zugänglichen Form benötigen. Wir werden in der Folge versuchen, Ihnen diese Inhalte in geeigneter Form oder auf anderem Wege zukommen zu lassen.

 

Die österreichische Sozialversicherung hat es sich zum Ziel gesetzt, weitestgehend barrierefreie Online-Formulare an Stelle von PDF-Dateien anzubieten. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass diese Umstellung beginnend mit 2017 durch die große Zahl der für Sie bereitstehenden Formulare eine gewisse Zeit benötigen wird.

 

Die Internetseiten und Anwendungen der österreichischen Sozialversicherung werden regelmäßig über automationsunterstützte sowie manuelle Expertentests auf Konformität mit den internationalen WAI-Standards sowie den Standards der Sozialversicherung (Style Guide) überprüft. Unter internationalen Standards werden hierbei im Allgemeinen die Web Accessibility Initiative Richtlinien der Stufe A verstanden.