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Gratis-Zahnspange

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Für Kinder und Jugendliche mit einer schweren Kiefer- oder Zahnfehlstellung gibt es bis zum 18. Lebensjahr die Gratis-Zahnspange. Sie haben Anspruch auf eine kostenlose Zahnspangenversorgung, deren Kosten von der Krankenversicherung zur Gänze, ohne Zuzahlungen oder Selbstbehalte, übernommen werden.


Bei medizinischer Notwendigkeit gibt es bis zum 18. Geburtstag zwei Leistungen im Bereich der Zahnmedizin:

  • Frühkindliche Zahnbehandlung bei schweren Fehlstellungen ab dem sechsten Lebensjahr. Diese erfolgt in der Regel durch abnehmbare Zahnspangen, wobei der bisher geltende Selbstbehalt (durchschnittlich in Höhe von rund 450 €) wegfällt. Hier geht es um kieferorthopädische Behandlungen im frühkindlichen Alter, die bei definierten Zahnfehlstellungen vor Vollendung des zehnten Lebensjahres angewendet werden. Die Behandlung kann bei allen Zahnärzten und Kieferorthopäden vorgenommen werden und sichert durch frühe Korrektur die möglichst gesunde und normale Entwicklung des Gebisses.
  • Festsitzende Zahnspange (auch „Zahnspange ohne Kostenanteil“ genannt) bei Kinder und Jugendlichen zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr bei schwerwiegenden Fehlstellungen. Es handelt sich dabei um alle nötigen Leistungen rund um die Behandlung mit Metallbrackets, Bändern, Bogenfolgen und Gummizügen.