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mBGM für kürzer als einen Monat vereinbarte Beschäftigung

Stand: 01.01.2024


Diese monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) ist für Beschäftigungsverhältnisse zu verwenden, die für eine kürzere Zeit als einen ­Monat vereinbart sind. Der Beginn und das Ende der Verrechnung für die Versicherungszeit einer kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung sind zwingend anzugeben.

Auslöser/Zweck der Meldung

  • Nach erstatteter Anmeldung ist die Anmeldeverpflichtung durch die Erstattung der ersten mBGM abschließend zu erfüllen.
  • Zu einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis sind die entsprechenden Beitragsgrundlagen und die zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen/Nebenbeiträge sowie die Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge bekannt zu geben bzw. abzurechnen. (Gilt nur sinngemäß für Beitragsvorschreibeverfahren.)

Voraussetzungen

  • Die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber verfügt über eine Beitragskontonummer.
  • Die bzw. der Versicherte verfügt über eine Versicherungsnummer bzw. diese wurde im Zuge der Anmeldung angefordert.
  • Eine Person, deren Beschäftigungsverhältnis für kürzere Zeit als einen Monat vereinbart ist, wurde zur Pflichtversicherung gemeldet und
  • es sind Beitragsgrundlagen und Beiträge auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses zu melden bzw. abzurechnen. (Gilt nur sinngemäß für Beitragsvorschreibeverfahren.)

Meldefrist

Selbstabrechnerverfahren

Die mBGM ist bis zum 15. nach Ablauf eines jeden Beitragszeitraumes zu erstatten. Wird ein Beschäftigungsverhältnis nach dem 15. des Eintrittsmonates aufgenommen, endet die Frist mit dem 15. des übernächsten Monates. Dies gilt auch bei Wiedereintritt des Entgeltanspruches nach dem 15. des Wiedereintrittsmonates.

Beitragsvorschreibeverfahren

Die mBGM ist bis zum Siebenten des Monates, der dem Monat der Anmeldung oder der Änderung der Beitragsgrundlage folgt, zu erstatten.

Prozess bzw. Ablauf

Die Meldung gilt nur dann als erstattet, wenn sie mittels ELDA (Elektronischer Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern) an den zuständigen Krankenversicherungsträger übermittelt wird.

Meldungen auf anderen Wegen, insbesondere in Papierform, mittels E-Mail oder telefonisch, gelten grundsätzlich als nicht erstattet.

Erstreckt sich eine kürzer als einen Monat vereinbarte Beschäftigung über zwei Beitragszeiträume, sind zwei mBGM erforderlich. 

Beispiel: Dienstnehmer A vereinbart eine befristete Beschäftigung vom 15.06.2024 bis 09.07.2024. In der mBGM für Juni ist als erster Tag der Verrechnung der 15.06.2024 und als letzter Tag der Verrechnung der 30.06.2024 anzugeben. In der für Juli zu erstattenden mBGM wird hingegen der 01.07.2024 und der 09.07.2024 als Verrechnungszeitraum angegeben.

Liegen mehrere kürzer als einen Monat vereinbarte Beschäftigungen in einem Beitragszeitraum (= gleich­artige Beschäftigungen), sind diese in einer mBGM zusammenzufassen. Je Verrechnungszeitraum ist die entsprechende Tarifgruppe zu melden und jeweils ein eigener Tarifblock erforderlich.

Besonderheiten der Meldung (gilt nicht für Beitragsvorschreibeverfahren)

Mittels mBGM gemeldete Daten können ausschließlich durch eine Stornomeldung und anschließende Neuübermittlung der korrekten mBGM korrigiert werden. Nur im Selbstabrechnerverfahren können Berichtigungen innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des Zeitraumes, für den die mBGM gilt, ohne nachteilige Folgen für die Meldepflichtige bzw. den Meldepflichtigen - sprich sanktions- und verzugszinsenfrei - vorgenommen werden. Die mBGM für März 2024 kann somit bis 31.03.2025 ohne negative Konsequenzen korrigiert werden. 

Rechtsgrundlagen

§ 34 Abs. 2 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
§ 41 ASVG

Inhalt und Aufbau der mBGM für kürzer als einen Monat vereinbarte Beschäftigung 

Ausfüllhilfe: mBGM-Paket - barrierefrei gemäß PDF/UA (PDF, 90 KB)

Ausfüllhilfe: mBGM der bzw. des Versicherten - barrierefrei gemäß PDF/UA (PDF, 87 KB)

Ausfüllhilfe: Storno-mBGM der bzw. des Versicherten - barrierefrei gemäß PDF/UA (PDF, 81 KB)

Ausfüllhilfe: Tarifblock - barrierefrei gemäß PDF/UA (PDF, 108 KB)

Ausfüllhilfe: Verrechnungsbasis - barrierefrei gemäß PDF/UA (PDF, 81 KB)

Ausfüllhilfe: Verrechnungsposition - barrierefrei gemäß PDF/UA (PDF, 85 KB)

Änderung/Richtigstellung der Meldung (gilt nur sinngemäß für Beitragsvorschreibeverfahren)

Eine erstattete mBGM kann ausschließlich durch eine Stornomeldung und anschließende Neumeldung der korrekten mBGM geändert werden.

mBGM im Beitragsvorschreibeverfahren

Informationen zum Beitragsvorschreibeverfahren finden Sie unter dem Link in der Rubrik "Mehr zum Thema".