Entbindung

Wenn Sie sich aufgrund der Entbindung in Spitalspflege befinden, müssen Sie für die ersten zehn Tage grundsätzlich keine Kostenbeteiligung entrichten.

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Spitalsaufenthalt

Bei einer Entbindung auf der allgemeinen Gebührenklasse eines öffentlichen landesfondsfinanzierten Spitals oder einer privaten Vertragskrankenanstalt ist der Aufenthalt bis zu zehn Tagen für Sie kostenlos.

Ist ein Aufenthalt darüber hinaus medizinisch notwendig, fällt ab dem 11. Tag für Gewerbetreibende und Neue Selbständige ein täglicher Spitalskostenbeitrag bzw. für Bauern der übliche Kostenanteil an.

Wenn Sie als Gewerbetreibender oder Neuer Selbständiger geldleistungsberechtigt sind oder die Option Spital-Sonderklasse gewählt haben, erhalten Sie für die Kosten der Entbindung auf Sonderklasse einen Kostenersatz (Anstaltsgebühr, Sondergebühren und für allfällige Operationen).

Ansonsten müssen Sie bei Wahl der Sonderklasse für die Entbindung die Mehrkosten des Spitalsaufenthaltes selber tragen.


Transport

Im Zusammenhang mit Mutterschaftsleistungen werden die notwendigen Transportkosten bis zur nächstgelegenen geeigneten Behandlungsstelle übernommen.