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Pneumokokkenimpfung - Öffentliches Impfprogramm und Kinderimpfkonzept

Pneumokokken sind Bakterien, die die Schleimhaut des Nasen- Rachen Raumes besiedeln. Sie werden von Mensch zu Mensch übertragen, in erster Linie durch Tröpfchen in der Atemluft.

Spartenübergreifend

Pneumokokken verursachen bei Säuglingen und Kleinkindern häufig Mittelohrentzündungen, aber auch schwere Atemwegserkrankungen, Hirnhautentzündungen oder Blutstrominfektionen. 

Da im höheren Alter die Immunabwehr zunehmend schlechter wird, steigt das Risiko für eine schwere Pneumokokken-Erkrankung, insbesondere für eine Lungenentzündung. Daher wird die Impfung für alle Erwachsenen ab dem 60. Geburtstag empfohlen, ebenso für Personen aller Altersgruppen mit bestimmten gesundheitlichen Risiken. 

Die Pneumokokken-Impfung steht im kostenfreien Kinderimpfprogramm von Bund, Ländern und Sozialversicherung seit vielen Jahren gratis zur Verfügung. Nun ist sie auch für Erwachsene ab dem Alter von 60 Jahren und für bestimmte Risikopersonen ab 18 Jahren gratis. 

Wer kann sich kostenlos gegen Pneumokokken impfen lassen?

  • Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr
  • Personen unter 60 Jahren mit spezieller Indikation: Personen mit spezieller Indikation sind Personen mit einem erhöhten Risiko, eine Pneumokokken Erkrankung zu bekommen, und Personen, die bei Erkrankung ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben. Dazu zählen beispielsweise Herz- Kreislauferkrankungen, Krankheiten der Atmungsorgane oder Diabetes. Auch Raucher:innen und Personen mit chronischem Alkoholabusus gelten ab dem 50. Lebensjahr als Risikogruppe.
  • Bitte wenden Sie sich an Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt. 

Ich bin unter 60 Jahre und habe eine spezielle medizinische Indikation. Ist für die kostenlose Impfung ein Nachweis notwendig?

  • Ja, mögliche Nachweise sind z. B. Befund, Arztbrief, gültiges Rezept einer Dauermedikation etc.
  • Die Ärztin / der Arzt beurteilt auf Basis des „Impfplans Österreich“, ob Ihre medizinische Indikation Sie zur kostenlosen Impfung berechtigt.
  • Impfung in der Ordination: Oft sind Nachweise von medizinischen Indikationen vor Ort verfügbar, in diesem Fall müssen Sie keinen Nachweis mitbringen. Fragen Sie im Zweifelsfall vorher nach.
  • Impfung in öffentlichen Impfstellen oder Betrieben: Bitte bringen Sie einen schriftlichen Nachweis Ihrer medizinischen Indikation mit. 

Ohne Nachweis einer medizinischen Indikation besteht kein Anspruch auf die kostenlose Impfung gegen Pneumokokken.

Muss ich meine e-card zur Impfung mitbringen?

Ja. 

Ich besitze keine e-card oder bin nicht krankenversichert oder privat versichert: Kann ich mich trotzdem kostenlos impfen lassen?

  • Ja, sofern Sie einen Wohnsitz in Österreich haben.
  • Bitte weisen Sie an der Impfstelle auf Anfrage Ihren Wohnsitz nach: amtlicher Lichtbildausweis und gültiger Meldezettel. 

Die BVAEB leistet weiterhin zusätzlich für Personen ab dem 51. Lebensjahr im Rahmen der trägerspezifischen Impfaktion einen Zuschuss von EUR 15,-- zu den Kosten des Pneumokokkenimpfstoffes. Dieser Zuschuss wird beim Kauf des Impfstoffes in Abzug gebracht. 

Wo kann ich mich gegen Pneumokokken impfen lassen?

  • In Ordinationen: Wenden Sie sich an Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt.
  • In manchen öffentlichen Impfstellen von Ländern, Magistraten und Sozialversicherung – erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Impfstelle 

Auf der Suche nach einer Impfstelle? Hier geht’s zur Liste: www.gesundheitskasse.at/impfstellen

 Nicht alle Impfungen sind jederzeit und überall verfügbar. Nehmen Sie vorab bitte Kontakt mit der Impfstelle Ihrer Wahl auf!

Kinderimpfkonzept  

Im Rahmen des Kinderimpfkonzeptes wurde die Impfung gegen Pneumokokken bereits 2011 auf alle Kinder ausgeweitet; die Kosten werden von Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern gemeinschaftlich zur Gänze übernommen.
Die Durchführung des vom Gesundheitsministerium initiierten Kinderimpfkonzepts wird in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Genaue Informationen erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Magistrat bzw. Gesundheitsamt, bei der Kinderärztin bzw. beim Kinderarzt Ihres Vertrauens sowie auf der Homepage des Gesundheitsministeriums.