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Kostenerstattung – Rechnung einreichen

Kostenrückerstattung bei Behandlung durch eine Wahlärztin oder einen Wahlarzt bzw. eine Therapeutin oder einen Therapeuten, die bzw. der nicht in einem Vertragsverhältnis mit der BVAEB steht. So reichen Sie die Rechnung ein.


Die BVAEB ist verpflichtet, vor der Kostenerstattung zu prüfen, ob die auf der Rechnung angeführten Leistungen medizinisch notwendig und zweckmäßig waren.

Wahlärztinnen und Wahlärzte sowie Therapeutinnen und Therapeuten ohne Vertrag mit der BVAEB sind nicht an BVAEB-Tarife gebunden. Sie legen ihre Honorare eigenständig fest. Die BVAEB erstattet nur jene Tarife, die je nach Berufsgruppe für Vertragspartnerinnen und Vertragspartner festgelegt sind. Vom Erstattungsbetrag wird ein Selbstbehalt (z. B. Behandlungsbeitrag, Rezeptgebühr) abgezogen.


Für Fragen wenden Sie sich an Ihre Kundenservicestelle. 

Wie kann ich meine Rechnung zur Kostenerstattung einreichen?

Sie haben mehrere Möglichkeiten Ihre Rechnung zur Rückerstattung der Kosten bei uns einzureichen: 

  1. Online mit der ID Austria:
    Wenn Sie eine ID Austria besitzen, können Sie Ihre Rechnung bequem über das Online-Service-Portal MeineBVAEB oder die MeineBVAEB-App übermitteln. Die Links dazu finden Sie rechts auf dieser Seite.
  2. Formular Kostenerstattung:
    Das Formular kann digital ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben und gemeinsam mit den Beilagen per Post übermittelt werden. Sie finden es in unserer Service-Zone.
  3. Persönlich in der Kundenservicestelle:
    Sie können Ihre Unterlagen auch direkt in einer unserer Servicestellen vorbeibringen.

Welche Unterlagen benötige ich? 

Für die Online-Einreichung über MeineBVAEB beachten Sie folgende Schritte: 

1. Bitte authentifizieren Sie sich im Online-Service-Portal "MeineBVAEB" mit Ihrer ID Austria

2. Wählen Sie den Online-Service "Kostenerstattung (Rechnung einreichen)". Füllen Sie dann alle Datenfelder vollständig aus und laden Sie folgende  Daten hoch:

  • eine detaillierte Honorarnote
  • Diagnose und Angabe zu den erbrachten Leistungen
  • Behandlungstag oder Behandlungszeitraum
  • Stampiglie und Unterschrift der behandelnden Ärztin bzw. des behandelnden Arztes oder der behandelnden Einrichtung
  • Saldierungsvermerk oder Einzahlungsbeleg.
  • eine allfällige ärztliche Zuweisung / Verordnung bzw. Bewilligung. Wenn die ärztliche Zuweisung / Verordnung über das elektronische Kommunikationsservice - EKOS erfasst wurde, geben Sie uns lediglich den Antragscode bekannt. Diesen finden Sie am Informationsblatt zur e-Zuweisung bzw. im SMS oder e-Mail, das Sie im Zuge der Verordnung / Zuweisung / Bewilligung zugesandt bekommen haben.
  • IBAN


Bei Telebanking-Zahlungen legen Sie als Zahlungsnachweis Ihrem Antrag die ausgedruckten Einzelbelege sowie das ausgedruckte Tagesprotokoll über die getätigten Überweisungsaufträge bei, sofern daraus der Empfänger eindeutig erkennbar ist. 

Kann ich die Honorarnote auch per e-Mail senden?

Ja, Honorarnote und Zahlungsnachweis können auch per E-Mail übermittelt werden. Die BVAEB behält sich jedoch vor, im Anlassfall die Originale nachzufordern – insbesondere bei Überprüfungen gemäß steuerrechtlicher Vorgaben.

Die Rechnung brauche ich für meine Zusatzversicherung

Wenn Ihre Zusatzversicherung eine Leistungsübersicht der gesetzlichen Krankenversicherung benötigt, stellen wir Ihnen auf Wunsch eine schriftliche Bestätigung über die Höhe der Kostenerstattung aus. Diese können Sie bei der Versicherung, dem Finanzamt oder anderen Stellen vorlegen.

Verjährung, Bestätigung und Erledigungsdauer

  • Die Einreichung ist bis zu 42 Monate nach dem Behandlungstag möglich.
  • Aus Effizienzgründen wird nicht automatisch ein Schreiben nach der Bearbeitung versendet.
  • Auf Wunsch kann im Rahmen des Antrags eine Bestätigung über die erstatteten Kosten angefordert werden.
  • Die Bearbeitung von Rechnungen aus dem Wahlarztbereich benötigt aufgrund individueller Prüfung in der Regel mehr Zeit als bei Vertragsärztinnen oder Vertragsärzten und anderen Vertragspartnern. Wir sind jedenfalls um eine rasche Erledigung Ihres Ansuchens bemüht.

Wann bekomme ich einen Kostenzuschuss?

Wenn es keinen Vertragstarif für eine bestimmte Leistung gibt, wird ein in der Satzung geregelter pauschaler Kostenzuschuss gewährt – sofern es sich um eine Leistung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne handelt.

Wie hoch ist die Rückerstattung bei Fahrtkosten? 

Die BVAEB übernimmt Fahrtkosten für die Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe von Ihrem Wohnort zum nächstgelegenen geeigneten Vertragspartner.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme sind, dass

  • auch die medizinische Leistung, für die Fahrtkosten anfallen, von der BVAEB übernommen wird und
  • die Entfernung zur nächstgelegenen Behandlungsstelle mehr als 20 Kilometer in eine Fahrtrichtung beträgt

Informationen zu individuellen Fahrtkosten finden Sie im nebenstehenden Link.

Behandlungskosten im Ausland bei dienstlicher Entsendung

Sie haben sich im dienstlichen Auftrag im Ausland aufgehalten und dort sind Kosten für eine Krankenbehandlung angefallen. Wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Dienstgeber, um dort Ihre Sachleistungsansprüche geltend zu machen.


Wichtig:

Beachten Sie, dass der Antrag auf Kostenerstattung nur bei einem Krankenversicherungsträger (einer Krankenfürsorgeanstalt) eingebracht werden darf.