Die Änderungsmeldung ist innerhalb von sieben Tagen zu melden und nur mehr erforderlich für
- Änderungen der Beschäftigtengruppe
- Änderungen der Beitragskontonummer (nur innerhalb des Bundes)
Bei Ruhe- und Versorgungsgenussbeziehern sind mit der Änderungsmeldung auch weitere Änderungen, insbesondere zu Sachwaltern, zu melden.