Konkret wurden seit 1.1.2019 u. a.
- die Meldungen reduziert
- An-, Ab- und Änderungsmeldungen von Stammdatenmeldungen getrennt
- die bisherige Pauschalabrechnung über Beitragsnachweisungen durch eine detaillierte monatliche Abrechnung für jeden Versicherten anhand eines neuen Tarifsystems abgelöst.
Über den linken Navigationsbereich können Sie sich frühzeitig über sämtliche fachlichen Aspekte der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) informieren.