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Pensionistenausweis



Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) gestaltete einen neuen Pensionistenausweis in Scheckkartenformat mit folierter Oberfläche. Dieser Ausweis wird mit dem jährlichen Schreiben betreffend die Pensionsanpassung im Jänner versendet. Er ist im unteren Drittel dieser Verständigung positioniert und lässt sich aus dem Blatt heraustrennen.

Empfänger des neuen Pensionistenausweises werden alle im Inland wohnhaften Pensionsbezieher/innen sein. Grundsätzlich wird der Ausweis einmal versendet und ist unbefristet gültig. Lediglich jene Versicherten, welche eine befristete Pensionsleistung beziehen, erhalten dementsprechend auch einen Pensionistenausweis, welcher nur bis zum Ende der Befristung der Leistung gilt.

Der Pensionistenausweis ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.

Jene Personen, deren Pensionsantritt unterjährig erfolgt, erhalten zunächst einen Pensionistenausweis lediglich in Papierform. Dieser wird sodann zum nächsten Jahresbeginn durch den folierten Ausweis abgelöst.

Pensionistenausweis für öffentlich-rechtliche Bedienstete:

Für öffentlich-rechtliche Bedienstete im Ruhestand und deren Hinterbliebene erfolgt die Ausstellung auf Anforderung. Wir nehmen gerne Ihre Anfrage betreffend eines Pensionistenausweises entgegen (telefonisch unter 05 04 05) und leiten diese an das Pensionsservice weiter. Um den direkten Kontakt mit dem Pensionsservice aufzunehmen, erreichen Sie unsere qualifizierten Pensionsservice-Mitarbeiter und -Mitarbeiterinnen unter der Service Nummer 050405-15.