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BVAEB Weiterversicherung

Personen, die aus der Pflicht- oder Selbstversicherung ausscheiden, können sich in der Pensionsversicherung weiterversichern und Versicherungslücken schließen (auch 12 Monate rückwirkend möglich).
Der Antrag ist binnen 6 Monaten nach Ausscheiden aus der Versicherung zu stellen. Wurden bereits 60 Versicherungsmonate erworben (ausgenommen Monate der Selbstversicherung), kann der Antrag jederzeit gestellt werden.


Voraussetzungen


Vor dem Ende der Pflicht- oder Selbstversicherung müssen

  • in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Versicherungsmonate oder
  • in den letzten 5 Jahren jährlich mindestens 3 Versicherungsmonate oder
  • 60 Versicherungsmonate vor der Antragstellung

in einer oder mehreren Pensionsversicherungen vorliegen.

Beginn und Ende


Die Weiterversicherung beginnt mit dem Zeitpunkt, den der Versicherte wählt, frühestens jedoch mit Beginn des zwölften vor der Antragstellung liegenden Monats und spätestens mit dem Monatsersten, der auf die Antragstellung folgt.

Für Personen, die an die 6-monatige Antragsfrist nicht gebunden sind (weil 60 Versicherungsmonate vorhanden sind), ist der frühestmögliche Versicherungsbeginn der Erste des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt.

In weiterer Folge steht es dem Versicherten frei, diejenigen Monate zu bestimmen, die er durch Beitragsentrichtung als Monate der Weiterversicherung erwerben will (kein Kontinuitätsprinzip).

Die Weiterversicherung endet

  • mit dem Wegfall der Voraussetzungen (z.B. Beginn einer Pflichtversicherung, Pensionszuerkennung) oder
  • durch eine Austrittserklärung des Versicherten zum Letzten eines Kalendermonats oder
  • mit dem Ende des letzten bezahlten Monats, wenn für mehr als 6 aufeinander folgende Monate keine Beiträge geleistet wurden.


Eine beendete Weiterversicherung kann erst fortgesetzt werden, wenn wieder sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind (Ausnahme: es liegen bereits 60 Versicherungsmonate vor.)

Kosten und Kostenentrichtung


Der Beitrag richtet sich nach den sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverdiensten aus dem Jahr vor dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung.

Die Beitragsgrundlage ist begrenzt und beträgt mindestens EUR 950,40 bzw. höchstens EUR 7.070,00

Als Beitrag zur Weiterversicherung sind pro Monat 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage zu bezahlen.

Unter Berücksichtigung der vorher erwähnten Mindest- und Höchstbeiträge sind daher für einen Monat der freiwilligen Weiterversicherung zwischen EUR 216,69 und EUR 1.611,96 zu bezahlen.