Freiberufler - Beginn & Ende

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Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Als freiberuflich tätiger, niedergelassener Arzt, selbständiger Apotheker, Ziviltechniker oder Patentanwalt erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung nach dem Freiberuflichen Sozialversicherungsgesetz (FSVG).