Voraussetzungen und Umfang für Bauern

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Bauern

Ist eine Person nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) krankenversichert, sind folgende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert:

Der Krankenversicherungsschutz für die Angehörigen ist grundsätzlich beitragsfrei. Für Ehepartner bzw. eingetragene Partner und Lebensgefährten ist in der Regel ein Zusatzbeitrag vorgesehen, der vom Versicherten zu entrichten ist - unter bestimmten Voraussetzungen sind Ausnahmen vorgesehen. Für Kinder ist ein solcher Zusatzbeitrag keinesfalls zu zahlen.