Voraussetzungen

Sie möchten den Sicherheitshunderter in Anspruch nehmen? Wer das Angebot nutzen kann und wie die Einreichung funktioniert:

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Den Sicherheitshunderter gibt es

  • für alle Gewerbetreibenden, Neuen Selbständigen und Freiberufler sowie landwirtschaftlichen Betriebsführer, die bei der SVS unfallversichert sind
  • für die Teilnahme an Kursen oder Praxistrainings bei einem SVS-Sicherheitspartner. Die Kurse müssen den Richtlinien für die Förderung entsprechen.
  • Nach der Teilnahme stellen Sie online einen Antrag auf den SVS-Sicherheitshunderter. Bitte achten Sie darauf, dass alle erforderlichen Unterlagen, wie eine Kopie der Rechnung zusammen mit der Zahlungsbestätigung eingereicht werden.

Den Sicherheitshunderter gibt es nur einmal pro Jahr – entscheidend ist dabei das Datum der Kurs- oder Trainingsteilnahme. Bei Rechnungen* unter 100 Euro wird der Rechnungsbetrag erstattet. Rechnungen* von 100 Euro und darüber werden mit 100 Euro von der SVS unterstützt.

Solange die Maximalsumme von 100 Euro nicht überschritten wurde, sind auch mehrere Anträge im Jahr möglich. Für jede Rechnung muss jedoch ein eigener Antrag gestellt werden.


*Rechnungssumme inkl. MwSt.