Spitalsaufenthalte


Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die jeweilige Kostendeckung!

Stationäre Krankenhausbehandlung wird im Rahmen der Pflichtleistungen der KFA Salzburg gewährt, wenn und solange die Art der Krankheit dies erfordert. Bei der Wahl des Krankenhauses ist die Unterscheidung zwischen einer Vertragskrankenanstalt (siehe unten), einer NICHT-Vertragskrankenanstalt und einer Krankenanstalt, bei der das Mitglied der KFA eine Zusatzversicherung benötigt, zu beachten.  


Spitalsaufenthalt – Vertragskrankenanstalten

In der allgemeinen Gebührenklasse sind die Krankenhauskosten bei Vertragskrankenhäusern durch die KFA Salzburg abgedeckt. Ambulante und stationäre Krankenbehandlungen in einem Vertragskrankenhaus werden mit der KFA direkt verrechnet.
Bei Inanspruchnahme der Sonderklasse-Zweibettzimmer werden die Kosten im Regelfall durch eine Krankenzusatzversicherung abgedeckt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, in wie weit eine Kostendeckung durch Ihre Zusatzversicherung übernommen wird. Die Geschäftsstelle der KFA steht Ihnen für diesbezügliche Auskünfte gerne zur Verfügung.


Vertragskrankenanstalten der KFA für ambulante und stationäre Behandlungen sind:

  • St. Johann-Spital SALK, Müllner Hauptstraße 48
  • Christian-Doppler-Klinik - Universitätsklinikum der PMU, Ignaz-Harrer-Straße 79
  • Unfallkrankenhaus Salzburg, Dr.-Franz-Rehrl-Platz 5
  • AÖ Krankenhaus der Barmherzigen Brüder, Kajetanerplatz 1
  • AÖ Krankenhaus Oberndorf, Paracelsusstraße 37
  • AÖ Krankenhaus der Stadt Hallein, Bürgermeisterstraße 34


Spitalsaufenthalt - Privat-Krankenanstalten für Mitglieder mit Zusatzversicherung:


Hier ist keine volle Kostendeckung durch die KFA gegeben.
Die KFA leistet den Tarif, welcher mit dem Krankenhaus vertraglich vereinbart wurde. Die Differenz müssen die Versicherten entweder bei Ihrer Krankenzusatzversicherung geltend machen, oder die Kosten selbst begleichen.


Krankenanstalten im Raum Salzburg für Mitglieder mit Zusatzversicherung für ambulante und stationäre Behandlungen sind:

  • Diakonissen-Krankenhaus Salzburg, Guggenbichlerstraße 20
  • PKS Privatklinik Salzburg, Sinnhubstraße 2
  • Sanatorium Dr. Wehrle, Salzburg, Haydnstraße 18   
  • Klinik St. Barbara, Bad Vigaun, Karl-Rödlhammer-Weg 91
  • EMCO Privatklinik-Sanatorium, Bad Dürnberg, Prof.-Martin-Hell-Straße 7-9
  • Privatklinik Ritzensee, Saalfelden am Steinernen Meer, Schmalenbergham 4
  • Krankenanstalt Radstadt-Obertauen, Judenbühel 3


NICHT-Vertragskrankenanstalten:

Bei beabsichtigten Aufenthalten in anderen Krankenhäusern ist die Bewilligung durch die KFA Salzburg einzuholen (außer bei Notfällen).

Die KFA bewilligt nur in Ausnahmefällen Krankenhausaufenthalte in NICHT-Vertragseinrichtungen.

Ausnahmen sind:

  • Notfälle
  • Operationen, die in Vertragseinrichtungen nicht gemacht werden können
  • Wohnsitz in der Nähe des NICHT-Vertragskrankenhauses (nächstgelegenes öffentliches Krankenhaus)


Kostenbeteiligung:

Der vom Versicherten direkt an die jeweilige Krankenanstalt gemäß Krankenanstaltengesetz zu zahlende Spitalskostenbeitrag in der allgemeinen Gebührenklasse einer öffentlichen Krankenanstalt ist ein Beitrag zu den Verpflegungskosten.
Dieser Beitrag darf von den Krankenanstalten für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr eingehoben werden.
Außer dieser Kostenbeteiligung erwachsen unseren Mitgliedern und den anspruchsberechtigten Angehörigen in Vertragskrankenhäuser keine zusätzlichen Kosten.