Psychotherapie


Für eine Psychotherapie bei einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten wird pro Sitzung ein Betrag von 45 Euro rückerstattet. Dasselbe gilt für eine Klinisch-psychologische Behandlung, bei der ebenfalls eine Erstattung von 45 Euro pro Sitzung erfolgt.


Psychotherapeut*innenliste – Suche

des Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz:

psychotherapie.ehealth.gv.at/


Antrag auf Kostenzuschuss

Antrag auf Kostenzuschuss Psychotherapie (PDF, 86 KB)




Kostenlose Psychotherapie


Die KFA bietet eine begrenzte Anzahl an kostenlosen Psychotherapieplätzen für schwer erkrankte sowie wirtschaftlich schwache Personen an. Voraussetzung dafür ist eine Rezeptgebührenbefreiung.

Die Erstabklärung erfolgt bei einer bzw. einem niedergelassenen Vertragspsychotherapeut:in der ARGE Psychotherapie.

Über die Therapeut:innensuche der ARGE Psychotherapie können Sie die Liste der Vertragspsychotherapeut:innen filtern und telefonisch einen Termin vereinbaren.

Die Vergabe der Psychotherapieplätze erfolgt auf Grundlage der fachlichen Beurteilung durch die niedergelassenen Vertragspsychotherapeut:innen der ARGE Psychotherapie.

Die Entscheidung über eine mögliche Zuteilung eines Kontingentplatzes wird von der KFA je nach Dringlichkeit an die behandelnden Vertragspsychotherapeut:innen übermittelt.


Weitere Informationen zum Sachleistungsmodell sowie die Kontaktdaten der ARGE Psychotherapie finden Sie auf der Website der ARGE Psychotherapie:

www.arge-psychotherapie.at