Virtuelle Amtstafel

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Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung durch Kundmachung an der Amtstafel

§ 25 Abs.1 Zustellgesetz (BGBl. I Nr. 33/2013)

Zustellungen an Personen, deren Abgabestelle unbekannt ist, oder an eine Mehrheit von Personen, die der Behörde nicht bekannt sind, können, wenn es sich nicht um ein Strafverfahren handelt, kein Zustellungsbevollmächtigter bestellt ist und nicht gemäß § 8 vorzugehen ist, durch Kundmachung an der Amtstafel, dass ein zuzustellendes Dokument bei der Behörde liegt, vorgenommen werden.

Findet sich der Empfänger zur Empfangnahme des Dokuments (§ 24) nicht ein, so gilt, wenn gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel der Behörde zwei Wochen verstrichen sind.

Aktuelle Zustellungen der SVS nach § 25 Abs. 1 Zustellgesetz:


Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG

Betrifft:                       SELAMI Ramadan, zuletzt wohnhaft in 4020 Linz, Landwiedstraße 21/1. ST 5
                                derzeit unbekannten Aufenthaltes

Gemäß § 25 Abs. 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Herrn Ramadan Selami, dessen Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Oberösterreich, Hanuschstraße 34, 4020 Linz (Abholung beim Infodesk zu den Öffnungszeiten) aufliegt.

Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Schriftstücks vom 22.10.2024 nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.

An der Amtstafel

angeschlagen am: 22.10.2024

abgenommen am: 05.11.2024


Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG

Betrifft:                     LÖRINCZ Ferenc, zuletzt wohnhaft in 5700 Zell am See, Caspar-Vogl-Straße 15/9
                               derzeit unbekannten Aufenthaltes

Gemäß § 25 Abs. 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Herrn Ferenc Lörincz, dessen Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Salzburg, Auerspergstraße 24, 5020 Salzburg (Abholung beim Infodesk zu den Öffnungszeiten) aufliegt.

Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Schriftstücks vom 21.10.2024 nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.

An der Amtstafel

angeschlagen am: 21.10.2024

abgenommen am: 04.11.2024


Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG

Betrifft:                       Mag. Pedro Vasco Gomes Ribeiro, zuletzt wohnhaft in 1060 Wien, Webgasse 9/1/9
                                derzeit unbekannten Aufenthaltes

Gemäß § 25 Abs. 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Herrn Mag. Pedro Vasco Gomes Ribeiro, dessen Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Wien, Wiedner Hauptstraße 84-86, 1051 Wien (Abholung beim Infodesk zu den Öffnungszeiten) aufliegt.

Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Schriftstücks nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.

An der Amtstafel

angeschlagen am: 21.10.2024

abgenommen am: 04.11.2024


Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG

Betrifft:                     RAHMO Mohamed, zuletzt wohnhaft in 5020 Salzburg, Engelbert-Weiß-Weg 4/Top 46
                               derzeit unbekannten Aufenthaltes

Gemäß § 25 Abs. 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Herrn Mohamed Rahmo, dessen Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Salzburg, Auerspergstraße 24, 5020 Salzburg (Abholung beim Infodesk zu den Öffnungszeiten) aufliegt.

Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Schriftstücks nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.

An der Amtstafel

angeschlagen am: 21.10.2024

abgenommen am: 04.11.2024


Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG

Betrifft:                       PAUSWEK Maximilian, zuletzt wohnhaft in 2054 Alberndorf im Pulkautal,
                                Hauptstraße 30 - derzeit unbekannten Aufenthaltes

Gemäß § 25 Abs. 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Herrn Maximilian Pauswek, dessen Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Wien, Wiedner Hauptstraße 84-86, 1051 Wien (Abholung beim Infodesk zu den Öffnungszeiten) aufliegt.

Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Schriftstücks nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.

An der Amtstafel

angeschlagen am: 21.10.2024

abgenommen am: 04.11.2024


Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG

Betrifft:                       GÜVEN Ilayda, zuletzt wohnhaft in 6800 Feldkirch, Im Brühl 36/Top 8
                                derzeit unbekannten Aufenthaltes

Gemäß § 25 Abs. 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Frau Ilayda Güven, deren Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Vorarlberg, Schloßgraben 14, 6800 Feldkirch (Abholung beim Infodesk zu den Öffnungszeiten) aufliegt.

Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Schriftstücks nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.

An der Amtstafel

angeschlagen am: 17.10.2024

abgenommen am: 01.11.2024


Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG

Betrifft:                       IVANOVA Maria, zuletzt wohnhaft in 1030 Wien, Grasbergergasse 4/7/14
                                derzeit unbekannten Aufenthaltes

Gemäß § 25 Abs. 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Frau Maria Ivanova, deren Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Wien, Wiedner Hauptstraße 84-86, 1051 Wien (Abholung beim Infodesk zu den Öffnungszeiten) aufliegt.

Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Schriftstücks nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.

An der Amtstafel

angeschlagen am: 16.10.2024

abgenommen am: 30.10.2024


Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG

Betrifft:                       RYAN Ekaterina, zuletzt wohnhaft in 1200 Wien, Schloßstraße 44/3
                                derzeit unbekannten Aufenthaltes

Gemäß § 25 Abs. 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Frau Ekaterina Ryan, deren Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Wien, Wiedner Hauptstraße 84-86, 1051 Wien (Abholung beim Infodesk zu den Öffnungszeiten) aufliegt.

Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Schriftstücks nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.

An der Amtstafel

angeschlagen am: 16.10.2024

abgenommen am: 30.10.2024


Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG

Betrifft:                       SCHÖPPL Wilhelm, zuletzt wohnhaft in 4202 Hellmonsödt, Glasau 2/1
                                derzeit unbekannten Aufenthaltes

Gemäß § 25 Abs. 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Herrn Wilhelm Schöppl, dessen Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Steiermark, Körblergasse 115, 8011 Graz (Abholung beim Infodesk zu den Öffnungszeiten) aufliegt.

Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Bescheides vom 20.10.2023 nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.

An der Amtstafel

angeschlagen am: 16.10.2024

abgenommen am: 30.10.2024


Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG

Betrifft:                       JOVANOVIC Natascha, zuletzt wohnhaft in 6714 Nüziders, Sonnenbergstraße 10/6
                                derzeit unbekannten Aufenthaltes

Gemäß § 25 Abs. 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Frau Natascha Jovanovic, deren Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Vorarlberg, Schloßgraben 14, 6800 Feldkirch (Abholung beim Infodesk zu den Öffnungszeiten) aufliegt.

Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Schriftstücks nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.

An der Amtstafel

angeschlagen am: 14.10.2024

abgenommen am: 28.10.2024


Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG

Betrifft:                       CHWIEDACZ Daria, zuletzt wohnhaft in 3730 Eggenburg, Wolfkersbühelstraße 25
                                 derzeit unbekannten Aufenthaltes

Gemäß § 25 Abs. 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Frau Daria Chwiedacz, deren Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Niederösterreich, Neugebäudeplatz 1, 3100 Sankt Pölten (Abholung beim Infodesk zu den Öffnungszeiten) aufliegt.

Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Schriftstücks vom 10.10.2024 nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.

An der Amtstafel

angeschlagen am: 14.10.2024

abgenommen am: 29.10.2024


Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG

Betrifft:                       Harun Kirgi, Adresse unbekannt

Gemäß § 25 Abs. 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Herrn Harun Kirgi, dessen Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Tirol, Klara-Pölt-Weg 1, 6020 Innsbruck (Abholung beim Infodesk zu den Öffnungszeiten) aufliegt.

Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Schriftstücks vom 10.10.2024 nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.

An der Amtstafel

angeschlagen am: 14.10.2024

abgenommen am: 29.10.2024


Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG

Betrifft:                       Šisić Silvija, zuletzt wohnhaft in 1200 Wien, Leystraße 119/2/17
                                derzeit unbekannten Aufenthaltes

Gemäß § 25 Abs. 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Frau Silvija Šisić, deren Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Wien, Wiedner Hauptstraße 84-86, 1051 Wien (Abholung beim Infodesk zu den Öffnungszeiten) aufliegt.

Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Schriftstücks nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.

An der Amtstafel

angeschlagen am: 14.10.2024

abgenommen am: 28.10.2024


Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG

Betrifft:                       WIESER Kevin, zuletzt wohnhaft in 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Finkstraße 14/2
                                derzeit unbekannten Aufenthaltes

Gemäß § 25 Abs. 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Herrn Kevin Wieser, dessen Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Kärnten, Bahnhofstraße 67, 9020 Klagenfurt am Wörthersee (Abholung beim Infodesk zu den Öffnungszeiten) aufliegt.

Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Schriftstücks nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.

An der Amtstafel

angeschlagen am: 11.10.2024

abgenommen am: 25.10.2024


Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG

Betrifft:                       ECHIA ACHONDUH Nelson, zuletzt wohnhaft in 4020 Linz, Grillparzerstraße28/EG 5
                                derzeit unbekannten Aufenthaltes

Gemäß § 25 Abs. 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Herrn Nelson Echia Achonduh, dessen Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Oberösterreich, Hanuschstraße 34, 4020 Linz (Abholung beim Infodesk zu den Öffnungszeiten) aufliegt.

Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Schriftstücks vom 10.10.2024 nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.

An der Amtstafel

angeschlagen am: 10.10.2024

abgenommen am: 26.10.2024