Informationen zu e-card, Rezepten und Honoraren
Wahlbehandler*innen
E-Card Nutzungsvereinbarung und e-card Basis-Wahlpartner für Wahlärzt*innen
Mit einer e-Card Nutzungsvereinbarung können auch Wahlärzt*innen Medikamenten-Rezepte ausstellen, ohne dass die ÖGK-Versicherten Privatrezepte in Kassenrezepte „umschreiben“ lassen müssen, elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldungen abgeben und vieles mehr.
Wahltherapeut*innen
Versicherte der ÖGK können die Rechnung für eine Therapie einreichen. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
WAHonline und WAZAonline
Mit WAHonline können Wahlbehandler*innen Honorarnoten direkt an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) schicken.
Für Wahlzahnärzt*innen nennt sich diese IT-Lösung WAZAonline.