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So rechnen Kassenärztinnen und Kassenärzte mit der ÖGK ab:

  • Wenn Sie ihre Leistungen an die Patientinnen und Patienten in der Arztsoftware dokumentieren, bilden Sie gleichzeitig auch die Grundlage für die Abrechnung mit uns. Voraussetzung dafür ist, dass Sie eine zertifizierte Arztsoftware benutzen. Hier finden Sie eine Liste mit zertifizierten Anbietern.  
  • Über die Arztsoftware und eine Anbindung ans e-Card-System werden die e-card-Steckungen Ihrer Patientinnen und Patienten registriert. Die Leistungspositionen aus der ärztlichen Honorarordnung sind in der Ordinationssoftware hinterlegt. Damit kann die Eingabe für Ihre Dokumentation und Abrechnung standardisiert und rasch erfolgen.
  • Zum Ende jedes Quartals generieren Sie anhand Ihrer Leistungsdokumentation die Abrechnung mit der ÖGK. Sie kontrollieren Ihre Abrechnungsliste und übermitteln diese per Mausklick an uns. Dafür benötigen Sie zusätzlich zur Arztsoftware eine EDV-Schnittstelle (ELDA, DAME oder medical net) zur ÖGK. Erkundigen Sie sich dafür bei Ihrem Softwareanbieter.
  • Die Fristen für die Übermittlung der Abrechnung sind in der Honorarordnung für Ihr Bundesland vermerkt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre regionalen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei der ÖGK.