Die Vorsorgeuntersuchung kann als kostenfreier Gesundheitscheck von allen Versicherten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr einmal pro Jahr bei allen SVS Vertragsärzten oder Wahlärzten mit Vorsorgeuntersuchungs-Vertrag in Anspruch genommen werden.
Gemeinsam vorsorgen - SVS-Gesundheitsbonus 2023
Eine Vorsorgeuntersuchung zahlt sich immer aus – im Rahmen der SVS-Gesundheitsaktion „Gemeinsam vorsorgen“ zahlt es sich jetzt doppelt aus
Als Gesundheitsversicherung hat die SVS Prävention stets im Fokus. Daher werden aktiv Anreize gesetzt und jene, die Verantwortung für ihre Gesundheit übernehmen, auch „belohnt“. Etablierte Angebote wie das Vorsorgeprogramm Selbständig gesund, der SVS-Gesundheitshunderter oder der SVS-Sicherheitshunderter unterstreichen diesen Schwerpunkt.
In Fortführung dieser Tradition ist nun auch die mit 2023 startende Gesundheitsaktion „Gemeinsam vorsorgen“ zu verstehen. Die SVS setzt damit einen weiteren Schwerpunkt, um ihre Kunden speziell auf das Thema Vorsorge zu sensibilisieren. Vorsorgeuntersuchungen zählen zu den wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und sind eine essentielle Investition in die Gesundheit. Mit „Gemeinsam vorsorgen“ möchte die SVS bewusst einen zusätzlichen Anreiz im Kalenderjahr 2023 setzen.
Eine Vorsorgeuntersuchung zahlt sich immer aus – im Rahmen der SVS-Gesundheitsaktion „Gemeinsam Vorsorgen“ zahlt es sich jetzt doppelt aus:
Weil Sie mit der Teilnahme an der Vorsorgeuntersuchung über Ihren Gesundheitsstatus Bescheid wissen und Ihre Risikofaktoren rechtzeitig abklären können.- Weil die SVS Ihre Teilnahme an der Vorsorgeuntersuchung und Ihr damit gezeigtes Engagement und Ihre Eigenverantwortung 2023 in Form eines 100 Euro Gesundheitsbonus belohnen wird.
Übrigens: Auch für Ihre mitversicherten Angehörigen gibt es diesen Bonus für die Teilnahme an der Vorsorgeuntersuchung, für Kinder und Jugendliche im Alter von 6-18 Jahren für die Teilnahme am SVS Gesundheits-Check Junior.
Wann geht`s los? Wie funktioniert`s?
Allen SVS Kunden, die im Jahr 2023 bei der SVS krankenversichert sind und die Bereitschaft zeigen Verantwortung für sich selbst zu übernehmen, werden im Rahmen der Gesundheitsaktion „Gemeinsam vorsorgen“ unter Berücksichtigung altersabhängiger medizinischer Empfehlungen zu Untersuchungsintervallen 2023 einmalig 100 Euro für die Absolvierung einer Vorsorge- bzw. Jugendlichenuntersuchung bzw. des Gesundheits-Check Junior zuerkannt:
Konkret wirkt die Maßnahme für Versicherte und anspruchsberechtigte Angehörige,
- die am 01.01.2023 das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2023 eine Vorsorgeuntersuchung absolvieren,
- sowie Versicherte und anspruchsberechtigte Angehörige, die am 01.01.2023 das 40. Lebensjahr bereits vollendet haben und im Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023 eine Vorsorgeuntersuchung absolvieren und
- für Kinder vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, die im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2023 eine Jugendlichenuntersuchung oder einen Gesundheits-Check Junior absolvieren.
- Die Leistung kann pro Versicherten maximal einmal für sich selbst und einmal für jeden aus dem Versicherungsverhältnis anspruchsberechtigten Angehörigen in Anspruch genommen werden. Die Ausbezahlung erfolgt ab 2023 völlig unbürokratisch ohne Antragstellung von Amts wegen auf Basis der abgerechneten oder zur Kostenvergütung eingereichten Leistungen. Für all jene, welche die Vorsorgeuntersuchung bereit 2021/2022 absolviert haben, wird der 100 Euro Bonus bereits im 1. Quartal 2023 angewiesen, allen anderen im Verlauf des Jahres 2023 nach Absolvierung der Vorsorgeuntersuchung und Abrechnung der Leistung durch die SVS. Es handelt sich um eine steuerfreie Leistung. Der einmalige Gesundheitsbonus im Rahmen der Aktion „Gemeinsam vorsorgen“ von 100 Euro unterliegt weder der Einkommensteuer- noch der Umsatzsteuerpflicht.
SVS – Gemeinsam gesünder – Gemeinsam vorsorgen. Machen Sie mit – und profitieren Sie 2023 vom neuen SVS Gesundheitsbonus!
Fragen und Antwort zu "Gemeinsam vorsorgen"
- Warum startet die SVS die Gesundheitsaktion „Gemeinsam vorsorgen“? Was sind die Hintergründe?
Als Gesundheitsversicherung hat die SVS stets Gesundheitsförderung & Prävention im Fokus. Etablierte Angebote wie etwa der SVS-Gesundheitshunderter oder der SVS-Sicherheitshunderter unterstreichen diesen Schwerpunkt im SVS-Leistungsrepertoire. In Fortführung dieser Tradition ist nun auch die Gesundheitsaktion „Gemeinsam vorsorgen“ zu verstehen. Die SVS möchte damit aktiv Anreize setzen und jene, die Verantwortung für ihre Gesundheit übernehmen, auch „belohnen“. Vorsorgeuntersuchungen zählen zu den wichtigsten Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und sind eine essentielle Investition in die Gesundheit. Daher wird im Rahmen der Gesundheitsaktion „Gemeinsam vorsorgen“ jedem, der an einer Vorsorgeuntersuchung teilnimmt, von der SVS ein Bonus in Höhe von 100 Euro überwiesen.
- Wie komme ich zu meinem Gesundheitsbonus „Gemeinsam vorsorgen“? Was sind die Voraussetzungen?
Versicherte und Angehörige, die im Jahr 2023 in der Krankenversicherung bei der SVS versichert sind und eine Vorsorgeuntersuchung bzw. einen Gesundheits-Check Junior 2021/22 absolvieren werden, oder innerhalb des empfohlenen Rhythmus von zwei Jahren (40-jährige und älter) bzw. drei Jahren (unter 40-jährige) bereits absolviert haben, erhalten 2023 einmalig 100 Euro als zusätzlichen Bonus.
Konkret wirkt die Maßnahme für Versicherte und anspruchsberechtigte Angehörige, die am 01.01.2023 das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2023 eine Vorsorgeuntersuchung absolvieren, sowie Versicherte und anspruchsberechtigte Angehörige, die am 01.01.2023 das 40. Lebensjahr bereits vollendet haben und im Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023 eine Vorsorgeuntersuchung absolvieren und für Kinder vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, die im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2023 eine Jugendlichenuntersuchung oder einen GesundheitsCheck Junior absolvieren. Die Auszahlung erfolgt automatisch auf das der SVS bekannte Konto der bei der SVS hauptversicherten Person (für sich und seine anspruchsberechtigten Angehörigen) – es ist kein Antrag notwendig.
- Wie oft kann ich den Gesundheitsbonus „Gemeinsam vorsorgen“ bekommen?
Der Gesundheitsbonus kann pro Versicherten maximal einmal für sich selbst und einmal für jeden anspruchsberechtigten Angehörigen in Anspruch genommen werden.
- Kann ich die Vorsorgeuntersuchung bei jedem Arzt (Kassen-/Wahl- oder Privatarzt) machen?
Sie können die Vorsorgeuntersuchung bei jedem Arzt und in jedem Ambulatorium mit Vertrag zur Verrechnung der Vorsorgeuntersuchung mit der SVS machen. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung, ob ihr Arzt oder Ambulatorium die Vorsorgeuntersuchung mit der SVS verrechnet und diese für Sie selbst kostenfrei ist.
Ärzte, die die Vorsorgeuntersuchung kostenfrei anbieten finden Sie auf der Website der Ärztekammer Ihres Bundeslandes über die Ärztesuche.
Sie wohnen im Großraum Wien: Dann nutzen Sie doch die Gelegenheit zur Vorsorgeuntersuchung im Gesundheitszentrum für Selbständige in 1050 Wien, Hartmanngasse 2b. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin https://www.gesundheitszentrum-selbstaendige.at/termin-vereinbaren
- Muss ich den Gesundheitsbonus „Gemeinsam vorsorgen“ versteuern?
Nein. Es handelt sich um eine steuerfreie Leistung. Der Gesundheitsbonus von 100 Euro unterliegt weder der Einkommensteuer- noch der Umsatzsteuerpflicht.
- Muss ich einen Antrag stellen damit ich den Gesundheitsbonus „Gemeinsam vorsorgen“ bekomme?
Nein, Sie müssen keinen Antrag stellen um den Gesundheitsbonus "Gemeinsam vorsorgen" von 100 Euro zu bekommen. Die Auszahlung erfolgt ganz automatisch und direkt auf das uns bekannte Konto.
- Zu welchem Zeitpunkt wird der Gesundheitsbonus „Gemeinsam vorsorgen“ überwiesen?
Haben Sie die Vorsorgeuntersuchung im Jahr 2021 bzw. 2022 bereits absolviert, erfolgt die Auszahlung des Bonus im ersten Quartal 2023. Wenn Sie die Vorsorgeuntersuchung im Laufe des Jahres 2023 absolvieren werden, erfolgt die Auszahlung des Gesundheitsbonus „Gemeinsam vorsorgen“ voraussichtlich im Quartal nach absolvierter Vorsorgeuntersuchung.
- Ich war bereits vor kurzem bei der Vorsorgeuntersuchung. Muss ich nun auch 2023 zur Vorsorgeuntersuchung gehen, um den SVS-Gesundheitsbonus zu erhalten?
Nein. Sie erhalten 2023 den 100 Euro Bonus der SVS auch dann, wenn Sie schon vor 2023 innerhalb des medizinisch empfohlenen Untersuchungszeitraums bei der Vorsorgeuntersuchung waren.
- Wie erkenne ich am Konto, dass mir die 100€ überwiesen wurden?
Bitte überprüfen Sie Ihren Kontoauszug. Die Überweisung der 100 Euro durch die SVS ist darin mit „svs.at/gemeinsamvorsorgen – Ihr Gesundheitsbonus“ angeführt/bezeichnet.
- Ich gehe jedes Jahr zur Vorsorgeuntersuchung und habe diese daher auch in den letzten Jahren absolviert. Bekomme ich den Bonus mehrfach ausbezahlt?
Es ist ein einmaliger Bonus. Der 100 Euro-Bonus für die bereits 2021/2022 absolvierte bzw. 2023 noch zu absolvierende Vorsorgeuntersuchung kann an Sie selbst nur einmal ausbezahlt werden.
- Ich habe eine VU im Ausland gemacht, kann ich den Gemeinsam Vorsorgen-Bonus 2023 trotzdem in Anspruch nehmen?
Nein, der Bonus wird lediglich dann ausbezahlt, wenn eine Teilnahme am strukturierten und qualitätsgesicherten Vorsorgeprogramm durch Vertragsbehandler der SVS erfolgt ist.
- Ich habe kein Konto bei der SVS hinterlegt, wie komme ich zu meinem Geld?
Falls die SVS zum Auszahlungszeitpunkt keine Bankverbindung von Ihnen kennt, wird der Betrag am Beitragskonto gutgeschrieben.
- Kann das Geld auch auf ein spezielles, von mir bekanntgegebenes Konto ausgezahlt werden?
Nein, der Bonus wird auf die der SVS bekannte Bankverbindung überwiesen.
- Ich bin nicht bei der SVS versichert. Kann ich trotzdem an der Aktion teilnehmen?
Nein. Die Aktion ist Kundinnen und Kunden der SVS vorbehalten, die im Jahr 2023 in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert sind.
- Ich bin mehrfachversichert. Kann ich an der Aktion teilnehmen
Ja. Wenn Sie aufgrund einer selbständigen Tätigkeit nach dem GSVG oder BSVG 2023 auch eine aufrechte Krankenversicherung bei der SVS haben. Ist die Abrechnung der absolvierten Vorsorgeuntersuchung über die SVS erfolgt, dann wird Ihnen auch der 100 Euro Bonus automatisch (ohne Antrag) angewiesen. Ist die Abrechnung nicht über die SVS erfolgt oder Sie sind sich nicht sicher, über welchen Träger abgerechnet wurde, dann machen Sie bitte hier ergänzend folgende Angaben, damit wir auch Ihnen den 100 Euro Bonus automatisch anweisen können:
- Ich bin nur in der Unfallversicherung pflichtversichert. Kann ich an der Aktion teilnehmen?
Nein. Teilnahmeberechtigt an der SVS Gesundheitsaktion "Gemeinsam vorsorgen" sind nur Selbständige mit einer Krankenversicherung nach GSVG oder BSVG im Jahr 2023.
- Ich bin Pensionist. Kann ich an der Aktion teilnehmen?
Ja. Wenn Sie als Pensionist bei der SVS 2023 krankenversichert sind, können Sie die Aktion in Anspruch nehmen.
- Wie werden meine angegebenen Daten gespeichert und verarbeitet?
Auskunft über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der SVS gibt Ihnen unsere Datenschutzerklärung.