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Angehörigenbonus

Der Angehörigenbonus dient als finanzielle Unterstützung für die Pflege in der Familie.

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Voraussetzungen & Höhe

Der Angehörigenbonus gebührt Personen, die einen nahen Angehörigen mit Anspruch auf zumindest Pflegegeld der Stufe 4 in häuslicher Umgebung pflegen

  • automatisch bei Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung wegen der Pflege eines nahen Angehörigen oder eines behinderten Kindes
  • auf Antrag, wenn keine Selbst- oder Weiterversicherung besteht, sofern die Pflege des Angehörigen mit Pflegegeld ab Stufe 4 in häuslicher Umgebung bereits seit mindestens einem Jahr erfolgt, der nahe Angehörige in diesem Zeitraum einen Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 4 hatte und das monatliche Netto-Einkommen im letzten Kalenderjahr durchschnittlich nicht mehr als 1.594,50 Euro betrug.

Der Angehörigenbonus gebührt frühestens ab 1. Juli 2023.

Im Kalenderjahr 2023 und 2024 beträgt der Angehörigenbonus monatlich 125,00 Euro.

 

Eine Anpassung des Angehörigenbonus erfolgt erstmals ab 1. Jänner 2025.

Der Angehörigenbonus beträgt im Kalenderjahr 2025 monatlich 130,80 Euro.

KalenderjahrBetrag in Euro pro MonatEinkommensgrenze in Euro pro Monat
2025130,80 Euro1.594,50 Euro
2024125,00 Euro1.500,00 Euro
2023125,00 Euro1.500,00 Euro

Auszahlung

Bei Selbst- oder Weiterversicherung wird der Angehörigenbonus automatisch ohne Antragstellung von dem Pensionsversicherungsträger ausbezahlt, bei dem der pflegende Angehörige selbst- oder weiterversichert ist.

Der Angehörigenbonus ohne Selbst- oder Weiterversicherung ist bei Vorliegen der Voraussetzungen bei jenem Pensionsversicherungsträger zu beantragen, welcher das Pflegegeld auszahlt.

Der Angehörigenbonus wird monatlich im Nachhinein ausbezahlt. Er gebührt pro zu pflegender Person nur einmal. Auch Personen, die mehrere Angehörige gleichzeitig pflegen, können den Angehörigenbonus nur einmal erhalten.

Ab der Antragstellung bzw. während der Auszahlung des Angehörigenbonus sind alle Änderungen, die den Bezug bzw. die Fortzahlung des Angehörigenbonus betreffen, innerhalb von vier Wochen zu melden.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserer Broschüre Angehörigenbonus für pflegende Angehörige (PDF, 4 MB)

Formular

Angehörigenbonus für pflegende Angehörige

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Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige
PDF (0.4MB)