Stand: 01.01.2025
- Allgemeine Hinweise zu den Formularen
- ELDA
- Beitragskontonummer-Anforderung
- Arbeits- und Entgeltbestätigung
- Organisatorisches
- AuftraggeberInnenhaftung (AGH)
- Wiedereingliederungsteilzeit
- EU, EWR, Schweiz, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
- Ausnahmevereinbarung grenzüberschreitender Arbeitseinsatz (EU, EWR, Schweiz, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland)
- Entsendung in Vertragsstaaten
- Urlaub in Vertragsstaaten
Formulare
Allgemeine Hinweise zu den Formularen
Unsere PDF-Dokumente können leer ausgedruckt und händisch ausgefüllt werden. Viele unserer Formulare erlauben bei Verwendung der Software "Adobe Reader" auch das Ausfüllen am Bildschirm.
Online-Formulare können direkt im Browser ausgefüllt werden (barrierefrei). Viele unserer Online-Formulare können danach direkt elektronisch eingereicht werden, wenn Sie über die ID Austria verfügen. Alternativ können Sie aber auch die Online-Formulare auf Papier ausdrucken.
ELDA
Sozialversicherungsmeldungen sind grundsätzlich mittels ELDA (elektronischer Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern) in den vom Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger festgelegten einheitlichen Datensätzen zu übermitteln. Lediglich die Vor-Ort-Anmeldung kann in bestimmten Ausnahmefällen per Telefax oder Telefon erstattet werden.Registrierung zu ELDA
Beitragskontonummer-Anforderung
Arbeits- und Entgeltbestätigung
Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld (PDF, 632 KB)
Organisatorisches
SEPA Lastschrift-Mandat (PDF, 619 KB)
Vollmacht für Zwecke der Sozialversicherung (PDF, 713 KB)
Meldung bei erstmaliger Vergabe von Heimarbeit (PDF, 708 KB)
Auskunft über Beschäftigte gemäß § 5 Abs. 5 Heimarbeitsgesetz (PDF, 661 KB)
Wiedereingliederungsteilzeit
EU, EWR, Schweiz, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
Anträge für Entsendungen bzw. Beschäftigungen in mehreren Staaten können mittels ELDA (Elektronischer Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern) schnell und einfach angefordert werden. Für ausländische Unternehmen, die über keinen ELDA-Zugang verfügen, ist die Antragstellung mittels untenstehenden Anträgen notwendig.
Nur in Ausnahmefällen können die nachstehenden Formulare verwendet werden. E1 - Entsendung eines Arbeitnehmers in einen anderen Staat (PDF, 1 MB)
E2 - Beschäftigung für einen Arbeitgeber in mehreren Staaten (PDF, 2 MB)
E3 - Beschäftigung für mehrere Arbeitgeber in mehreren Staaten (PDF, 1 MB)
E4 - Selbständige und unselbständige Tätigkeit in verschiedenen Staaten (PDF, 1 MB)
Ausnahmevereinbarung grenzüberschreitender Arbeitseinsatz (EU, EWR, Schweiz, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland)
Vereinbarung nach Artikel 21 - VO 987/2009 zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (EU) (PDF, 749 KB)
Entsendung in Vertragsstaaten
Entsendung eines Arbeitnehmers (PDF, 1 MB)
Entsendung eines Arbeitnehmers (1 MB)
Urlaub in Vertragsstaaten
Den Urlaubskrankenschein für die Türkei können Sie selbst ausstellen. Ihr Firmenstempel und Ihre Unterschrift sind anzubringen.Formular Urlaubskrankenschein Türkei (PDF, 59 KB)
Auf Grund einer Vereinbarung gilt in Nordmazedonien, Serbien, Bosnien und Herzegowina sowie in Montenegro die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) bzw. die provisorische Ersatzbescheinigung für die Europäische Krankenversicherungskarte (PEB), die Ihre Versicherten im Bedarfsfall von der ÖGK anfordern kann.
In Nordmazedonien können die Leistungen beim Leistungserbringer direkt mit der EKVK bzw. PEB in Anspruch genommen werden.
In Serbien, Bosnien und Herzegowina sowie Montenegro ist die EKVK bzw. die PEB beim zuständigen Krankenversicherungsträger vorzulegen. Dieser stellt sodann einen ortsüblichen Behandlungsschein aus.