Trinkgelder


Trinkgelder gelten als Entgelt Dritter und unterliegen somit der Beitragspflicht.

Die Österreichische Gesundheitskasse hat nach Anhörung der Interessenvertretungen mit Wirksamkeit ab 01.01.2026 für folgende Branchen bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschalen festgesetzt:


Hinweis: Die bisher nur für Wien gültige Festsetzung für Heilbadeanstalten, Kuranstalten, Heilquellenbetriebe und Bäder wurde mit 31.12.2025 aufgehoben.

Fragen-Antworten-Katalog

Hier finden Sie eine Zusammenfassung von häufig gestellten Fragen samt deren Beantwortung:

Fragen-Antworten-Katalog zu den Trinkgeldpauschalen (PDF, 187 KB)