Wir gewähren unseren Mitarbeiterinnen eine Homeoffice-Pauschale von 3,00 Euro pro Homeoffice-Tag. Ist bei der Ausfertigung der ­Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld die Homeoffice-Pauschale im "Arbeitsverdienst der letzten drei Kalendermonate" zu berücksichtigen?

Bei der Homeoffice-Pauschale handelt es sich um eine Aufwandsentschädigung ohne Entgeltcharakter. Die Pauschale dient der Abdeckung von Aufwendungen wie etwa Heizungs- oder Stromkosten. Daher ist die Homeoffice-Pauschale bei der Ausfertigung der Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld nicht zu berücksichtigen.

Die Redaktion

Autor: Gerhard Trimmel/ÖGK