Auch im Jahr 2025 haben Dienstgeberinnen und Dienstgeber die Möglichkeit, ihren Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern eine Mitarbeiterprämie in Höhe von 1.000,00 Euro pro Dienstnehmerin bzw. Dienstnehmer steuerfrei auszuzahlen, sofern es sich um eine zusätzliche Zahlung handelt, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurde. 

Im Gegensatz zur Mitarbeiterprämie 2024 ist für die Steuerfreiheit das Gruppenmerkmal nicht mehr ausschlaggebend, sofern die Unterscheidung betrieblich begründet und sachlich gerechtfertigt ist. Darüber hinaus muss die Zahlung nicht auf Basis einer lohngestaltenden Vorschrift erfolgen.

Achtung:
Bislang hat der Gesetzgeber für die Mitarbeiterprämie keine Beitragsbefreiung vorgesehen. Die Mitarbeiterprämie ist daher beitragspflichtig. Ob es sich um laufenden Bezug oder eine Sonderzahlung handelt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. In den Vorjahren steuer- und beitragsfrei ausbezahlte Mitarbeiterprämien bzw. Teuerungsprämien führen nicht automatisch zur Qualifizierung der Mitarbeiterprämie 2025 als Sonderzahlung.

Autorin: Mag.a Sabine Haberleitner/ÖGK